Prozesse:Mordprozess gegen zwei Raser in Berlin - Urteil erwartet

Prozesse
Der Unfallort sah aus wie ein Trümmerfeld. Beging der Todesfahrer einen Mord? Foto: Britta Pedersen (Foto: dpa)

Berlin (dpa) - Rund ein Jahr nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang in der Berliner Innenstadt soll am heutigen Montag das Urteil über die beiden Fahrer fallen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Rund ein Jahr nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang in der Berliner Innenstadt soll am heutigen Montag das Urteil über die beiden Fahrer fallen.

Die Männer im Alter von 27 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall nahe dem Kaufhaus KaDeWe verursacht. Einer der Fahrer rammte einen Jeep, dessen 69-jähriger Fahrer starb. Angeklagt sind sie vor dem Landgericht wegen Mordes. Dass die Staatsanwaltschaft dieses Strafmaß forderte, ist bislang einmalig. Meist geht es in solchen Fällen nur um fahrlässige Tötung mit deutlich geringeren Strafen.

Die Verteidiger plädierten dagegen auf Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen.

Die beiden Raser sollen in der Nacht zum 1. Februar mehrere rote Ampeln überfahren haben. Auf einer Kreuzung der Tauentzienstraße rammte der 27-Jährige den Jeep. Für diesen hatten die Ampeln Grün gezeigt- der Wagen wurde durch den Aufprall 70 Meter weit über die Straße geschleudert. Das Auto des zweiten Fahrers knallte gegen einige Straßenbegrenzungen. Der Unfallort glich einem Trümmerfeld. Beide Raser wurden kaum verletzt.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld. Außerdem bestehe ein hohes Risiko, dass er rückfällig werde.

Bei dem zu erwartenden Urteil geht es um die rechtliche Bewertung der Tat und die Höhe der Strafe. Die Anklage argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Die Verteidiger der Fahrer sagten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Den Männern sei das Risiko nicht in den Sinn gekommen, weil sie gedacht hätten, alles unter Kontrolle zu haben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: