Prozesse:Mord-Urteil gegen Vater: Verteidiger beantragt Revision

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Das Urteil gegen einen Vater wegen Tötung seiner Kinder in Dresden wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Die Verteidigung hat Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Dresden am Mittwoch auf Anfrage sagte. Der Angeklagte war vor einer Woche wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem hatte die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren gegen Auflagen nahezu ausschließt. Sie ging von einer geplanten Tat aus Rache für die vor Monaten erfolgte Trennung aus.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige im Mai 2019 seine zwei und fünf Jahre alten Kinder auf brutale Weise getötet und dann auch versucht hat, seine Noch-Ehefrau umzubringen. Die junge Senegalesin überlebte knapp. Die Kammer folgte mit ihrer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung unter Verweis auf eine Tat im Affekt in psychischem Ausnahmezustand auf Totschlag plädiert hatte.

Der gebürtige Franzose hatte die Tötung von Tochter und Sohn zugegeben. Die Geschwister wurden nacheinander gewürgt, zudem war ihnen schnell härtender Bauschaum in den Mund gesprüht worden. Als ihre Mutter auf Bitten des Mannes zu dessen Wohnung kam, schlug und würgte er sie, bis Passanten einschritten. Die Frau lebte mit den Kindern getrennt von ihm und wollte die Scheidung.

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