Prozesse - Mönchengladbach:Fünfjähriger getötet: Lebenslange Haft für Freund der Mutter

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Das Landgericht, das zugleich auch Sitz des Amtsgericht ist. Foto: Marius Becker/dpa (Foto: dpa)

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Wegen Totschlags an einem fünf Jahre alten Jungen hat das Landgericht Mönchengladbach einen 23 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat sei wie ein Mord zu werten, erklärte das Schwurgericht am Mittwoch. Die ebenfalls 23 Jahre alte Mutter des Jungen Fabio erhielt sieben Jahre Haft. Sie war wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Das Urteil entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Fabio war über Wochen hinweg immer wieder gegen den Kopf geschlagen worden, er hatte blaue Flecken und Schwellungen sowie eine Risswunde am Ohr. Das Kind starb im April 2020 nach einem Schädelhirntrauma und inneren Verletzungen im Bauchraum noch in der Wohnung seiner Mutter in Mönchengladbach. Die tödlichen Verletzungen hatte er erlitten, als seine Mutter die Wohnung verlassen hatte, um für ihren Freund Drogen zu kaufen. Mit ihm war sie seit fünf Monaten liiert. Der kleine Bruder von Fabio kam bei der Festnahme der Angeklagten in die Obhut des Jugendamtes.

Der 23-Jährigen stiegen die Tränen in die Augen, als sie das Strafmaß hörte. Sie habe Fabio bei ihrem Partner gelassen, obwohl sie gewusst habe, dass er das Kind bereits verletzt hatte, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Sie hätte klar sehen müssen, welche Gefahr ihrem Kind drohe.

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung mit unbewegter Miene. Ihm hielt das Gericht vor, eine frühere Freundin habe gesagt, er sei aggressiv und verliere die Impulskontrolle, wenn er keine Drogen bekäme. Bei den vorhergehenden Beziehungen der angeklagten Mutter hätten Kinderärzte keine Verletzungen der Kinder bemerkt. Die beiden Angeklagten hatten erst spät in dem Prozess ausgesagt und sich gegenseitig belastet.

Ihre Anwälte wollen in Revision gehen. In einem ähnlichen Fall hat dieselbe Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach gerade vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg eingefahren. Mehr als vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Jungen aus Viersen ist damit die lebenslange Haftstrafe für den Stiefvater rechtskräftig. Er war wegen besonders schweren Totschlags verurteilt worden. Er hatte das Kind seiner Lebensgefährtin über ein Jahr lang aus Eifersucht und trotz bestehenden Kontaktverbots wiederholt geschlagen und im 0ktober 2016 erwürgt.

© dpa-infocom, dpa:210302-99-659251/4

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