Prozesse:Missbrauch ihres Kindes erlaubt? Mutter schweigt vor Gericht

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Eine Mutter soll Vergewaltigungen ihrer Tochter erlaubt haben. Sie schweigt vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Eine Mutter soll zugelassen haben, dass ihre Tochter vergewaltigt wird. Drei sexuelle Übergriffe durch Männer sind angeklagt. Bei der ersten Tat sei das Kind vier oder fünf Jahre alt gewesen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Eine Mutter, die Vergewaltigungen ihrer kleinen Tochter zugelassen haben soll, schweigt vor dem Berliner Landgericht. Die 36-Jährige habe „nichts zu sagen“ erklärte einer der beiden Verteidiger. Der Frau werden insgesamt fünf Taten zwischen 2015 und 2017 zur Last gelegt. In drei Fällen soll es laut Anklage zu sexuellen Übergriffen durch unbekannte Männer gekommen sein. Das Mädchen sei laut Ermittlungen bei den ersten Missbrauchstaten vier oder fünf Jahre alt gewesen. Damals habe die 36-jährige Angeklagte in Bad Pyrmont (Niedersachsen) gewohnt. In einem Fall habe die Mutter ihre kleine Tochter festgehalten.

Die Anklage lautet unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung - zum Teil durch Unterlassen begangen. Zudem soll die Frau ihre Tochter mit einem Sexspielzeug missbraucht haben. Außerdem wird der 36-Jährigen gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Sie soll ihre Tochter im März 2017 in einem Schwimmbad in Berlin derart lange unter Wasser gedrückt haben, dass das Mädchen keine Luft mehr bekommen habe. Das Kind habe im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Mädchen vertraute sich schließlich Verwandten an 

Das Verfahren war Angaben zufolge ins Rollen gekommen, nachdem sich das Mädchen seinem Vater und der Stiefmutter gegenüber offenbart habe. In einer richterlichen Vernehmung im Juli 2021, die aufgezeichnet und nun im Gerichtssaal abgespielt wurde, sagte die damals Zehnjährige, es seien Dinge geschehen „die ich nicht aussprechen kann“. Sie sei angefasst worden, sie habe es nicht gewollt, es habe wehgetan.

Der Anwalt der Nebenklage sagte, seine inzwischen 13-jährige Mandantin befinde sich derzeit in einer psychologischen Betreuung in Niedersachsen. Die behandelnde Psychologin sei überzeugt, „dass das Mädchen die Wahrheit sagt“. Der Anwalt wandte sich mit einem Appell an die Angeklagte: „Ihre Tochter will verstehen, was passiert ist. Wenn etwas dran ist an den Vorwürfen, dann die inständige Bitte: Stehen Sie dazu, übernehmen Sie Verantwortung.“ Einer der Verteidiger erklärte, die Beweisaufnahme sei abzuwarten, alle Prozessbeteiligten sollten „offen sein und frühe Festlegungen vermeiden“. Am Rande sagte der Anwalt, seine Mandantin sei unschuldig.

Tatort eines vorgeworfenen sexuellen Übergriffs im Jahr 2017 soll ein Campingplatz „in einer unbekannten Ortschaft“ gewesen sein, so die Anklage. Der Nebenklage-Anwalt schloss am Rande nicht aus, dass es sich um einen Campingplatz bei Lügde in Nordrhein-Westfalen gehandelt haben könnte. Dort war es über Jahre hinweg bis Anfang 2019 zu massenhaftem Kindesmissbrauch gekommen. In der Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wird kein Bezug zu dem damaligen Fall genommen. Der Prozess wird am 8. August fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:240806-930-195713/1

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