Prozesse - Meiningen:Gericht: Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn zulässig

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Meiningen (dpa/th) - Die Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn ist nach Auffassung des Landgerichts Meiningen rechtmäßig. Der Freistaat werde in jedem Fall Eigentümer dieses Kulturdenkmals, sagte Richter Thomas Both-Kreiter am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung. Allerdings habe er das Schloss auch zu sanieren, bevor er einen neuen Investor ins Boot hole. In dem Verfahren wehren sich zwei Grundschuldinhaber dagegen, dass mit der Enteignung auch ihre Grundpfandrechte verloren gehen.

Laut Gericht geht es um eine Grundschuld in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro. Diese erlischt laut Gesetz mit der Enteignung. Die Baulandkammer des Meininger Gerichts will am 11. Dezember ihre Entscheidung dazu verkünden. Richter Both-Kreiter sagte, die nutzungsneutrale Herrichtung des Schlosses sei Aufgabe des Freistaates. Wenn das Land später für die Nutzung des historischen Gemäuers als Hotel oder Tagungsstätte einen privaten Investor suche, stehe das der Enteignung nicht entgegen.

Schloss Reinhardsbrunn im Kreis Gotha war im Juli 2018 mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes enteignet worden, um es vor dem Verfall zu retten. Demnach soll das Land die Park- und Schlossanlage übernehmen, nachdem die bisherige Besitzerin - eine Consulting-Firma - das Schloss jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen hatte.

Gegen den Enteignungsbeschluss war zunächst auch die Eigentümerin vorgegangen. Diese hatte allerdings ihren Antrag auf gerichtliche Klärung später wieder zurückgenommen. Das Enteignungsverfahren gilt als Präzedenzfall im Denkmalschutz in Deutschland.

Der Anwalt der beiden Grundschuldinhaber, Klaus Peter Simon, betonte in Meiningen, seine Mandanten stünden weiter zu Gesprächen mit dem Land bereit. Auch hätten sie ein großes Interesse an der Sanierung dieses Kulturgutes. Bei den Grundschuldgläubigern handelt es sich um einen früheren Manager der Consulting-Firma und dessen Sohn.

Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte nach der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur: "Wir fühlen uns bestätigt." Der Freistaat werde zu seiner Sanierungsverpflichtung stehen. "Wir wollen, dass dieses wichtige Kulturgut gesichert und instandgesetzt wird."

Schloss Reinhardsbrunn war 1827 auf der Ruine des Hausklosters der Thüringer Landgrafen errichtet worden. Es wurde viele Jahre als Hotel genutzt. Das Land will zunächst 1,9 Millionen Euro für die Notsicherung zur Verfügung stellen. Für eine Sanierung steht eine Summe von 6,9 Millionen bis 21 Millionen Euro im Raum. Das Land will Reinhardsbrunn in die geplante neue mitteldeutsche Schlösserstiftung von Thüringen und Sachsen überführen.

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