Prozesse - Mainz:Auftakt im Prozess gegen Held

Bundestag
Ute Bottmann (l-r), Anwältin, Marcus Held (SPD) und Bernhard Schäfer, Anwalt, im Gerichtssaal. Foto: Andreas Arnold/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Mit gegensätzlichen Bewertungen von Grundstücksgeschäften in Oppenheim am Rhein hat am Dienstag vor dem Landgericht Mainz der Strafprozess gegen den Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD) begonnen. Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch hielt dem früheren Bürgermeister und zwei mitangeklagten Immobilienmaklern einen "gemeinsamen Tatplan" vor: Für die Überweisung hoher Maklercourtagen sollten demnach Spenden an den SPD-Ortsverein fließen. Die Verteidiger der drei Beschuldigten wiesen alle Anklagepunkte zurück und erklärten, ihre Mandanten hätten zum Wohle der Stadt gehandelt.

Dem 43 Jahre alten Politiker werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. Die Immunität des Abgeordneten wurde im Juni 2019 vom Bundestag aufgehoben. Die mitangeklagten Eheleute im Alter von 81 und 83 Jahren müssen sich wegen Betrugs und Bestechung verantworten.

Der Angeklagte Held habe die ihm durch behördlichen Auftrag erteilte Befugnis missbraucht, über städtisches Vermögen zu verfügen, sagte Oberstaatsanwalt Bartsch. Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets in Oppenheim seien Maklercourtagen an die Mitangeklagten gezahlt worden, obwohl weder der Verkäufer noch die Stadt Oppenheim einen Maklervertrag mit der Gesellschaft der Mitangeklagten abgeschlossen habe. Die Rechnungen des Maklerbüros habe Held abgezeichnet. Insgesamt ging es laut Anklage um Zahlungen von rund 200 000 Euro.

Die beiden angeklagten Immobilienmakler hätten dann mehr als 24 500 Euro an Bestechungsgeldern an den SPD-Ortsverein überwiesen, "als Spenden getarnt" und als Gegenleistung für die Unterstützung des Bürgermeisters. Ein Teil der Spenden sei nominell von der Tochter der Angeklagten überwiesen worden. Der damals von Held geleitete SPD-Ortsverein habe die Spenden angenommen, sagte Bartsch. Zur Begründung habe die Partei notiert, dass die Familie von der Erschließung des neuen Baugebiets begeistert gewesen sei.

Zur Frage, ob die Ausweisung der Spenden im Rechenschaftsbericht des SPD-Ortsvereins einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstelle, vertrete die Strafkammer des Landgerichts eine andere rechtliche Bewertung als die Anklagebehörde, erklärte Bartsch. Während die Staatsanwaltschaft darin einen eigenen Anklagepunkt sehe, sei es nach Auffassung der Kammer kein Verstoß gegen das Parteiengesetz, wenn die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Partei auch unrechtmäßig angenommene Spenden ausweise. Die Beschuldigung ist nun gleichwohl Gegenstand der Verhandlung, weil es im Verständnis der Anklage eine "tateinheitliche Begehung" mit dem Delikt der Untreue zum Schaden der Stadt gab.

Die Verteidigung wies alle Anklagepunkte gegen Held zurück. Dieser habe als ehrenamtlicher Bürgermeister "seine dienstlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß und im Interesse der Stadt Oppenheim wahrgenommen", sagte Rechtsanwältin Ute Bottmann. Mit der Annahme von Vermittlungsdiensten der mitangeklagten Makler habe Held die Erschließung des Baugebiets sichergestellt und der Stadt beim Weiterverkauf einen hohen Gewinn gesichert. "Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Stadt Oppenheim kein Vermögensnachteil entstanden."

Die Verteidigerin kritisierte, ihr Mandant sei einem "extremen medialen Druck ausgesetzt" gewesen und deswegen im Februar 2018 als Bürgermeister zurückgetreten. "Auch seine Ehefrau und seine Kinder waren von der Hetzjagd betroffen." Die Familie sei deswegen nach Berlin umgezogen.

Die Verteidigung der Mitangeklagten erklärte, dass der Vertrag mit ihren Mandanten zur Vermittlung der Grundstücksgeschäfte mündlich erfolgt sei. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Zahlung der Maklercourtagen. So sei die erste Spende an die SPD schon am 12. Juli 2013 überwiesen worden, lange vor der ersten Maklerrechnung vom 5. April 2014.

Die Verhandlung wurde bis Donnerstag unterbrochen. Dann wollen sich die drei Angeklagten auch persönlich zu den Vorwürfen äußern. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Eckert hat nach dem Prozessauftakt noch 16 weitere Verhandlungstermine bis zum 19. August angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:210504-99-460229/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: