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Prozesse - Mainz:Pflege eines Schwerbehinderten vor dem Sozialgericht

Mainz (dpa/lrs) - Ein schwerbehinderter Mann - der rund um die Uhr betreut werden muss - beschäftigt elf Assistenzkräfte sowie eine Fallmanagerin. Über die Kosten dafür gibt es Streit. Das Sozialgericht in Mainz verhandelt am kommenden Mittwoch (21.8./10.00 Uhr) darüber, ob der Sozialhilfeträger die Kosten für diese Kräfte übernehmen muss.

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Mainz (dpa/lrs) - Ein schwerbehinderter Mann - der rund um die Uhr betreut werden muss - beschäftigt elf Assistenzkräfte sowie eine Fallmanagerin. Über die Kosten dafür gibt es Streit. Das Sozialgericht in Mainz verhandelt am kommenden Mittwoch (21.8./10.00 Uhr) darüber, ob der Sozialhilfeträger die Kosten für diese Kräfte übernehmen muss.

Das Urteil könnte auch für andere Fälle von Bedeutung sein, sagen Beobachter. Allerdings entscheiden die Richter zunächst in erster Instanz, und Berufung ist möglich. Das am Mittwoch bereits das Urteil gesprochen wird, galt im Vorfeld als wahrscheinlich, aber nicht als sicher. Die Verhandlung beginnt mit der Beweisaufnahme.

Der 1987 geborene Mann leidet unter einer frühkindlichen Hirnschädigung. Das beklagte Saarland hat dem Mann - der inzwischen im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach wohnt - vor rund fünf Jahren einen Betrag in Höhe von monatlich rund 7350 Euro für die notwendige 24-stündige Betreuung bewilligt, wie das Sozialgericht in Mainz mitteilte.

Dies reicht nach Ansicht des Klägers aber nicht aus, notwendig seien weitere rund 5400 Euro pro Monat. Davon sollen elf von ihm selbst angestellte Assistenzkräfte sowie eine Fallmanagerin bezahlt werden. Diese ist für die Anstellung der Assistenzkräfte und die Gewährleistung der Pflege zuständig.

Das Bundesland wehrt sich gegen die höheren Zahlungen. Es argumentiert unter anderem, dass es dem Kläger zuzumuten sei, von zwei festangestellten bei ihm wohnenden Pflegekräften betreut zu werden.

Das Sozialgericht Mainz und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatten in einem von dem Kläger angestrebten einstweiligen Rechtsschutzverfahren die vorläufige Bewilligung höherer Leistungen zunächst abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung des Landessozialgerichts aber aufgehoben. Daraufhin verpflichtete dies das Saarland, dem Kläger vorläufig - bis zum Ende des Verfahrens - weitere 5400 Euro pro Monat zu bezahlen.

Strittig ist zudem, wer die Leistungen bezahlen muss: Das Saarland oder der Kreis Bad Kreuznach, wie das Gericht vorab mitteilte. Zu diesem Punkt würden noch mehrere Beteiligte gehört.

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