Prozesse - Lüneburg:Urteil wegen Dschungelcamp-Reise: Lehrerin legt Berufung ein

Lüneburg (dpa/lni) - Die Dschungelcamp-Reise der Mutter von Teilnehmerin Nathalie Volk (22) nach Australien beschäftigt erneut das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Lehrerin hat nach Angaben einer OVG-Sprecherin vom Mittwoch Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt, nach der die Beamtin ihren Job verlieren soll. "Wann über die Berufung entschieden wird, lässt sich zurzeit noch nicht absehen", sagte sie. Bis zum 26. Juni könne eine Begründung für die Berufung nachgereicht werden.

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Lüneburg (dpa/lni) - Die Dschungelcamp-Reise der Mutter von Teilnehmerin Nathalie Volk (22) nach Australien beschäftigt erneut das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Lehrerin hat nach Angaben einer OVG-Sprecherin vom Mittwoch Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt, nach der die Beamtin ihren Job verlieren soll. "Wann über die Berufung entschieden wird, lässt sich zurzeit noch nicht absehen", sagte sie. Bis zum 26. Juni könne eine Begründung für die Berufung nachgereicht werden.

Die Studienrätin solle wie von der Landesschulbehörde angestrebt aus dem Beamtendienst entfernt werden, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg im April. Die Lehrerin hatte ihre Tochter 2016 zum RTL-Dreh begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen. Im Strafverfahren wurde die 49-Jährige dafür rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil sie ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben war, sei das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren, befand danach das Verwaltungsgericht. Die Studienrätin habe einen Persönlichkeitsmangel offenbart, der sie mit besonderer Vorbildfunktion als Lehrkraft und für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar mache. In einem Schreiben hatte sich die Frau entschuldigt. Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, so sei sie doch krank gewesen, hieß es darin.

Das Oberlandesgericht Celle hatte im vergangenen August die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe bestätigt und eine Revision verworfen. Der Trip hatte auch schon das Oberverwaltungsgericht beschäftigt. Die Lehrerin sei zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert worden, entschieden die Richter im Februar 2018.

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