Prozesse - Lübeck:Prozess gegen Ex-Chef des Weißen Ring: Bewährung gefordert

Lübeck (dpa/lno) - Im Prozess gegen den ehemaligen Leiter der Opferschutzorganisation Weißer Ring in Lübeck hat die Staatsanwaltschaft drei Monat Haft auf Bewährung gefordert. Die Beweisaufnahme haben zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte Detlef H. sich gegenüber einer Hilfe suchenden Frau entblößt habe, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ulla Hingst, am Montag. Der Vertreter der Nebenklage schloss sich dem Antrag an. Zuvor hatte er vergeblich gefordert, H. wegen einer möglichen psychischen Erkrankung begutachten zu lassen. Die Verteidigung plädierte im Amtsgericht Lübeck auf Freispruch. Das Urteil soll am Donnerstag (14.30 Uhr) verkündet werden.

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Lübeck (dpa/lno) - Im Prozess gegen den ehemaligen Leiter der Opferschutzorganisation Weißer Ring in Lübeck hat die Staatsanwaltschaft drei Monat Haft auf Bewährung gefordert. Die Beweisaufnahme haben zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte Detlef H. sich gegenüber einer Hilfe suchenden Frau entblößt habe, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ulla Hingst, am Montag. Der Vertreter der Nebenklage schloss sich dem Antrag an. Zuvor hatte er vergeblich gefordert, H. wegen einer möglichen psychischen Erkrankung begutachten zu lassen. Die Verteidigung plädierte im Amtsgericht Lübeck auf Freispruch. Das Urteil soll am Donnerstag (14.30 Uhr) verkündet werden.

Der Angeklagte muss sich seit drei Monaten in einem Indizienprozess vor Gericht verantworten. Ihm wird Exhibitionismus vorgeworfen. Er soll im April 2016 bei einem Beratungsgespräch mit einer schwangeren Frau seine Hose geöffnet und seinen Penis herausgeholt haben. Zudem habe er sie aufgefordert, ihn zu berühren und ihm ihre Scham und ihre Brüste zu zeigen, hatte die heute 41 Jahre alte Frau ausgesagt. H. bestreitet das.

Auch in seinem Schlusswort, das wie die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wies H. nach Worten seines Verteidigers den Vorwurf noch einmal deutlich zurück. Die Öffentlichkeit müsse ausgeschlossen werden, weil in den Plädoyers schutzwürdige Interessen von Zeuginnen angesprochen werden könnten, sagte Richterin Andrea Schulz.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der Fall aus dem Jahr 2016 nur Spitze eines Eisbergs. Die Aussagen weiterer Zeuginnen hätten gezeigt, dass H. über Jahre hinweg immer wieder sexuell übergriffig geworden sei, sagte Hingst. Insgesamt hatten 29 Frauen H. sexuelle Belästigung und Nötigung vorgeworfen, doch nur ein Fall war vor Gericht gekommen.

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