Prozesse - Limburg an der Lahn:Haftstrafen nach Überfall auf Rentnerin

Limburg (dpa/lhe) - Nach einem brutalen Raubüberfall auf eine Rentnerin ist ein 22-jähriger Mann zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Limburg sprach ihn des versuchten Mordes und schweren Raubes schuldig. Gemeinsam mit zwei anderen, bereits verurteilten Tätern hatte der junge Mann im September 2015 in Lahnau (Lahn-Dill-Kreis) die 70-Jährige überfallen, weil die Männer einen Hinweis bekommen hatten, dass die alte Frau rund 200 000 Euro in einem Tresor aufbewahren würde.

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Limburg (dpa/lhe) - Nach einem brutalen Raubüberfall auf eine Rentnerin ist ein 22-jähriger Mann zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Limburg sprach ihn des versuchten Mordes und schweren Raubes schuldig. Gemeinsam mit zwei anderen, bereits verurteilten Tätern hatte der junge Mann im September 2015 in Lahnau (Lahn-Dill-Kreis) die 70-Jährige überfallen, weil die Männer einen Hinweis bekommen hatten, dass die alte Frau rund 200 000 Euro in einem Tresor aufbewahren würde.

Die Männer hatten sich an der Wohnungstür als Paketboten ausgegeben. Als die Frau öffnete, drängten sie sie zur Seite, traten und schlugen auf sie ein und fesselten und knebelten sie schließlich mit Kabelbindern und Klebeband. Das Opfer sei "wie ein Päckchen verschnürt gewesen", sagte der Richter. Dass sie die Attacke überlebt habe, sei allein dem Zufall zu verdanken. Der Sohn der Rentnerin fand seine Mutter 32 Stunden nach der Tat schwerverletzt.

Das Schicksal der alten Frau habe die Täter indes nicht interessiert, sagte der Richter. Sie hätten sich lediglich geärgert, dass sie nicht die erhofften 200 000 Euro, sondern nur rund 200 Euro erbeutet hatten. Sie fanden den Tresor leer vor.

Der Tippgeber, ein heute 57-Jähriger, wurde ebenfalls verurteilt. Er erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahren. Zwar sei er nicht unmittelbar am Überfall beteiligt gewesen und daher nicht wegen versuchtem Mord verurteilt worden. Allerdings habe er damit rechnen können, dass die Frau schwer misshandelt werden würde und an ihren Verletzungen sterben könnte, begründete der Richter das Strafmaß.

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