Prozesse - Laberweinting:Mord oder Notwehr? Plädoyers in Prozess gegen Zahnärztin

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Regensburg (dpa/lby) - War es Mord oder Notwehr? Für die Tötung ihres Ehemannes soll eine Münchner Zahnärztin nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Der Anklagevertreter warf der Frau am Montag vor dem Landgericht Regensburg Mord aus Habgier vor. Die gebürtige US-Amerikanerin habe ihren Mann im November 2018 mit einem Folterwerkzeug erdrosselt, um ihm gegenüber im Falle einer Scheidung keine finanziellen Verpflichtungen zu haben.

Die Verteidigung dagegen legte der Tat Notwehr zugrunde und plädierte auf Freispruch. Demnach habe sich die 61-Jährige von ihrem Mann bedroht gefühlt und einen Angriff mit der Garrotte abgewehrt. Für den Fall, dass das Gericht keine Notwehr anerkennen sollte, forderte die Verteidigung fünf Jahre Haft für einen Totschlag in einem minderschweren Fall.

Tatort war die gemeinsame Villa das Paares in Laberweinting (Landkreis Straubing-Bogen), die einem Gutachten nach etwa 1,7 Millionen Euro wert ist. Die Zahnärztin verdiente mit ihrer Praxis das Geld für den Lebensunterhalt, ihr Ehemann war nicht berufstätig. Die Beziehung des Paares galt als zerrüttet und der Mann Zeugen zufolge als verhaltensauffällig. Die Leiche des Briten war in einem Wald in Tschechien gefunden worden.

In ihrem letzten Wort trug die Angeklagte ein selbst verfasstes Gedicht vor, in dem sie die Tat bedauerte und junge Mädchen vor Macho-Typen warnte. Der letzte Satz lautete: "Sie müssen mir Freiheit geben."

Das Urteil wird am Freitag (15.00 Uhr) erwartet.

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