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Prozesse:Kündigung wegen fremdenfeindlicher Fotos nichtig

Worms (dpa) - Vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes, die in einer "WhatsApp"-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, ist zu Unrecht gekündigt worden. Das entschied das Arbeitsgericht Mainz. Zur Begründung hieß es, der Austausch sei über die privaten Handys gelaufen. Sie durften darauf vertrauen, dass davon nichts nach außen getragen werde. Das Bundesarbeitsgericht habe entschieden, dass es nicht zu Lasten eines Arbeitnehmers gehen dürfe, wenn ein Gesprächspartner sich nicht an die Vertraulichkeit halte.

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Worms (dpa) - Vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes, die in einer „WhatsApp“-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, ist zu Unrecht gekündigt worden. Das entschied das Arbeitsgericht Mainz. Zur Begründung hieß es, der Austausch sei über die privaten Handys gelaufen. Sie durften darauf vertrauen, dass davon nichts nach außen getragen werde. Das Bundesarbeitsgericht habe entschieden, dass es nicht zu Lasten eines Arbeitnehmers gehen dürfe, wenn ein Gesprächspartner sich nicht an die Vertraulichkeit halte.

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