Süddeutsche Zeitung

Prozesse - Korswandt:Entführung auf Usedom: Haftstrafe für Brandenburger Täter

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Greifswald (dpa/mv) - Weil er eine Bekannte auf der Insel Usedom entführt und misshandelt hat, ist ein Mann aus Brandenburg zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Greifswald sprach den 48-Jährigen am Donnerstag der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. "Einen Menschen auf offener Straße entführen, das ist eine Horrorvorstellung für jeden", sagte Richter Daniel Wittke.

Eine Aussetzung der Haft auf Bewährung und die Aufhebung des Haftbefehls, wie von mehreren Seiten beantragt, lehnte das Gericht ab. Die Tat sei ein "erhebliches Martyrium" für das Opfer gewesen, dass die Frau ihr Leben lang begleiten werde, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 332 Ls 31/20).

Das Gericht ging mit seiner Entscheidung deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von knapp unter zwei Jahren verlangt hatte, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Auch der Nebenkläger und der Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Verurteilte hatte im Prozess gestanden, die Frau in sein Auto gezerrt und verschleppt zu haben. Er habe mit ihr damals aber nur etwas klären und sie nicht entführen wollen. Dem folgte das Gericht nicht.

Der Mann hatte die 45-Jährige am 18. März in Korswandt (Landkreis Vorpommern-Greifswald) in sein Auto gezerrt und war mit ihr in den Wald Richtung Grenze zu Polen gefahren. Das Gericht sei überzeugt, dass der Mann dies geplant hatte, sagte Wittke. Das ging auch aus einer Telefonnachricht an eine Zeugin aus Königs Wusterhausen (Brandenburg) hervor. Darin hatte der Verurteilte erklärt, dass er im März das Leben seiner Ex-Lebensgefährtin "zerstören will", wie die Zeugin vor Gericht sagte.

Die Frau war kurz zuvor aus der Region Königs Wusterhausen nach Usedom gezogen und hatte sich - wieder einmal - von dem 48-Jährigen getrennt. Dort soll der Verurteilte die Frau in ihrer neuen Wohnung - aus Eifersucht - auch mehrfach beobachtet haben. Nachdem er die 45-Jährige im März ins Auto gesperrt und sie in den Wald gebracht hatte, konnte sie kurz flüchten. Dabei habe er sie an den Haaren zurück ins Auto gezerrt, sagte Wittke. Das belegten die Verletzungen.

Eine rechtsmedizinische Gutachterin hatte zudem erklärt, dass die Frau gewürgt worden sei. Zeugen beobachteten das gewaltsame Einsperren und die Entführung und riefen die Polizei. Diese suchte mit einem Großaufgebot, darunter ein Hubschrauber, nach dem Auto des Entführers. Schließlich wurde der Wagen im Wald an der Grenze gefunden. Der Entführer hatte sich festgefahren. Die Frau wurde befreit, der Täter nach kurzer Flucht in Polen gefasst. Der Mann habe ein "erhebliches kriminelles Verhalten" gezeigt, sagte Wittke. Der Verurteilte soll zudem 4000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200923-99-681378
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal