Prozesse - Köln:Urteil: Nach Messeabsage - Stornogeld für Hotel fällig

Corona
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Köln (dpa/lnw) - Bei Absage einer Messe wegen der Corona-Pandemie müssen Messebesucher bei einer Stornierung der Hotelzimmer mit hohen Gebühren rechnen. Das Landgericht Köln wies in einem am Dienstag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil die Klage eines taiwanesischen Konzerns auf Rückzahlung von rund 14 000 Euro zurück. Das Unternehmen hatte vor der im April 2020 geplanten und dann abgesagten Kölner Fitnessmesse Fibo knapp 23 000 Euro für 16 Zimmer bezahlt. Das Gericht entschied, die Absage sei das Risiko der Klägerin. Die Messe sei das Motiv der Reservierung gewesen. Die Durchführung gehöre aber nicht zum Leistungsumfang des Vertrags.

Zwischen den Parteien galt, dass einen Monat vor der Messe bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Absagen waren nur gegen eine Gebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Preises möglich. Das Unternehmen kam mit der Begründung nicht durch, dass mit der Messeabsage der Grund für die hohen Zimmerpreise weggefallen sei.

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