Prozesse - Köln:Polizeigewalt bei CSD: Opfer bekommt Schmerzensgeld vom Land

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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Köln (dpa/lnw) - Das Schmerzensgeldverfahren am Rande des Christopher Street Day (CSD) 2016 in Köln ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Wie eine Sprecherin des Kölner Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, haben sich der 30 Jahre alte Kläger und das Land NRW auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro geeinigt. Der Betrag entspricht jener Summe, die der 30-Jährige in seiner Klage gefordert hatte.

Der Mann soll am Rande des CSD von Polizeibeamten bewusstlos geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein. Im Polizeigewahrsam war dem damals 25-Jährigen zudem ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe entnommen worden.

Bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte auch, dass nicht die Polizeibeamten, sondern der 30-Jährige wegen Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung zum Nachteil der Beamten in drei Instanzen angeklagt worden war. Vor dem Kölner Amtsgericht und später in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht war der 30-Jährige aber jeweils freigesprochen worden.

Erst in der Revisionsinstanz vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) wurde der 30-Jährige wegen Beleidigung verurteilt, blieb aber straffrei. Stattdessen hatte das OLG, wie auch schon die Vorinstanzen, die Staatsanwaltschaft aufgefordert, Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten zu führen.

Kurz vor Beginn des Zivilverfahrens im Juni war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren gegen zwei beteiligte Polizisten ohne öffentlichen Prozess gegen Geldauflage eingestellt hatte.

© dpa-infocom, dpa:210825-99-967847/2

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