Prozesse - Köln:Gericht: Sportler muss Unfallgefahr selbst abschätzen

Deutschland
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa (Foto: dpa)

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Köln (dpa/lnw) - Sportler müssen die Unfallgefahr nach einem Urteil selber abschätzen. Der Betreiber der Sportstätte müsse die Sportler lediglich vor heimtückischen Objekten oder atypischen Gefahren schützen, die sie selbst nicht erkennen könnten, argumentierte das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag. Für normale Sportverletzungen, wie sie prinzipiell immer entstehen könnten, sei der Betreiber dagegen nicht in Haftung zu nehmen.

In dem betreffenden Fall hatte der spätere Kläger bei einem Betriebsausflug an einer "aktiven Führung" durch einen Parcours des Sport- und Olympiamuseums in Köln teilgenommen. Eine Mitarbeiterin fragte jeweils, ob jemand die Übung absolvieren wolle. Der spätere Kläger meldete sich freiwillig und absolvierte Weitsprünge mit Zwei-Kilo-Hanteln in den Händen. Dabei zog er sich einen Sehnenriss in beiden Knien zu.

Anschließend verklagte er das Museum - die Übung sei für nicht sporterprobte Leute ungeeignet gewesen, es habe auch kein Aufwärmtraining gegeben. Das Landgericht Köln urteilte jedoch, als Erwachsener müsse man seine Belastungsgrenzen ungefähr einschätzen können. Der Mann ging in Berufung, zog seine Klage aber zurück, nachdem das Oberlandesgericht klargemacht hatte, dass es die Sache genauso sehe und die Berufung zurückweisen werde.

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