Prozesse - Kiel:Urteil: Käufer muss für Hengst fast 400 000 Euro bezahlen

Kiel (dpa/lno) - Ein niedersächsischer Züchter muss für einen aus seiner Sicht kranken Trakehnerhengst laut einem Urteil des Landgerichts Kiel fast 400 000 Euro zahlen. Zum Kaufpreis in Höhe von 381 692,50 Euro kämen Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten hinzu, sagte der Richter bei der Verkündung des Urteils am Donnerstag in Kiel. Der Züchter hatte den Siegerhengst "Kaiser Milton" des Trakehnermarkts 2017 in Neumünster ersteigert, danach aber nicht bezahlt, weil das Pferd krank sei. Er legte Tierarzt-Atteste vor, wonach das Pferd lahmt. Außerdem habe es einen Sehnenschaden, weshalb er das Pferd zurückgeben wollte. Der Markt klagte für den niederländischen Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises.

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Kiel (dpa/lno) - Ein niedersächsischer Züchter muss für einen aus seiner Sicht kranken Trakehnerhengst laut einem Urteil des Landgerichts Kiel fast 400 000 Euro zahlen. Zum Kaufpreis in Höhe von 381 692,50 Euro kämen Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten hinzu, sagte der Richter bei der Verkündung des Urteils am Donnerstag in Kiel. Der Züchter hatte den Siegerhengst "Kaiser Milton" des Trakehnermarkts 2017 in Neumünster ersteigert, danach aber nicht bezahlt, weil das Pferd krank sei. Er legte Tierarzt-Atteste vor, wonach das Pferd lahmt. Außerdem habe es einen Sehnenschaden, weshalb er das Pferd zurückgeben wollte. Der Markt klagte für den niederländischen Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises.

Der Richter betonte, entscheidend für das Urteil sei gewesen, dass der Käufer den Verkäufer nicht zu einer sogenannten Nacherfüllung aufgefordert habe - also die Behebung der gesundheitlichen Mängel oder eventuell die Lieferung eines anderen Pferdes. Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht Schleswig Berufung eingelegt werden.

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