Prozesse - Kiel:Rechtsbeugung: Verteidiger fordert Freispruch

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Die Aufschrift "Landgericht" an einem Briefkasten am Eingang des Landgerichts. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um vorsätzliche Rechtsbeugung gegen eine Kieler Staatsanwältin hat die Verteidigung am Montag Freispruch für die 44-jährige Juristin gefordert. Die Angeklagte habe das Recht der Tierhalter nicht bewusst und in schwerwiegender Weise gebeugt, sagte Strafverteidiger Klaus-Ulrich Ventzke vor dem Kieler Landgericht. Sie habe auch das Mittel der Notveräußerung nicht missbräuchlich angewendet.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte dagegen auf zwei Jahre Freiheitsstrafe plädiert, ausgesetzt zur Bewährung. Sie hielt fünf Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung für erwiesen, in einem Fall tateinheitlich mit Diebstahl. Dabei soll die promovierte Juristin eigenhändig Tiere verkauft haben. In fünf weiteren Fällen der Anklage forderten die Itzehoer Staatsanwälte Freispruch. Die 7. Strafkammer will das Urteil am 14. August (10.00 Uhr) verkünden. Sie verhandelte bis dahin an über 40 Tagen und befragte mehr als 70 Zeugen.

Die vorläufig vom Dienst enthobene Beamtin räumte vor Gericht Fehler und Nachlässigkeiten aufgrund von Überarbeitung ein, bestritt aber den Vorwurf der Rechtsbeugung. Rechtsbeugung wird als Verbrechen gewertet und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Die Staatsanwältin hatte zwischen 2011 und 2014 Hunderte Tiere wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmen lassen und notveräußert, von einer Zirkuselefantin über zwei Löweninnen und Tigerinnen bis hin zu Rinderherden und Pferden.

Sie ließ auch Schafe, Hunde, Katzen und Kaninchen abtransportieren und notverkaufen. Die Beistzer hatten dabei nach eigener Aussage keine Möglichkeit zu rechtlichem Gehör und gerichtlicher Klärung erhalten. Ihre medienwirksamen Proteste riefen schließlich das schleswig-holsteinische Justizministerium und den Generalstaatsanwalt auf den Plan und setzten die Ermittlungen gegen die Juristin in Gang.

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