Prozesse - Kiel:Frau wollte Vater vergiften: Bewährungsstrafe

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Kiel (dpa/lno) - Eine 32-Jährige, die ihren Vater aus Angst vor Demenz mit einem Medikament vergiften wollte, ist milde bestraft worden. Das Kieler Landgericht verurteilte die Frau am Montag zwar wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit vollendeter gefährlicher Körperverletzung. Doch die Kammer erkannte auf einen minder schweren Fall und verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Dies sei "tat- und schuldangemessen", sagte der Kammervorsitzende Jörg Brommann.

Das Gericht habe mehrere Strafmilderungsgründe festgestellt, betonte der Richter - etwa die aufrichtige Reue und das frühe Geständnis der Angeklagten gegenüber einer Ärztin, mit dem sie zwei Tage nach der Tat selbst die Ermittlungen gegen sich in Gang setzte und die richtige Behandlung ihres Vaters im Krankenhaus ermöglichte.

"Dies ist ein ganz, ganz außergewöhnlicher Fall, den die Kammer so noch nicht erlebt hat. Praktisch niemand hat ein Interesse an der Strafverfolgung gehabt," sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Auch der Vater nicht, der seiner Tochter vollkommen verziehen und auch kein Schmerzensgeld verlangt habe.

Die Frau hatte nach eigenem Geständnis im Juni 2018 in der elterlichen Wohnung ihren Vater töten wollen. Dabei schüttete sie ihm ein Medikament in dessen Bierglas und ließ es ihn trinken. Ihr Tatmotiv: Sie befürchtete, dass der heute 75-Jährige an Demenz erkrankt sei. Deshalb habe sie ihn "erlösen und der Familie Leid ersparen wollen", gestand die ehemalige Förderschülerin. Schließlich lasse man ein angeschossenes Reh auch nicht am Straßenrand liegen. Bei der Oma habe sie die Auswirkungen der Erkrankung gesehen. Diese sei verwirrt und unzureichend bekleidet durch die Straßen geirrt.

Wieder bei sich zu Hause, informierte die Angeklagte sofort ihre Mutter und gestand auch ihrem Mann, sie habe "Scheiße gebaut". Doch beide riefen nicht sofort einen Rettungswagen, wie sie hoffte. Dies sei erst am nächsten Morgen geschehen, stellte das Gericht fest. Auch die von der Situation überforderte und "intellektuell minderbegabte" Angeklagte selbst griff laut Gericht nicht sofort zum Telefon. Das aber hätte als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet werden können.

Nach ihrem Geständnis gegenüber der Ärztin wurde die Angeklagte festgenommen und drei Monate in der Psychiatrie untergebracht - bis ein Gutachter ihr Ungefährlichkeit bescheinigte und sie frei kam. Zugunsten der Angeklagten habe eine Menge gesprochen, sagte der Kammervorsitzende. Sie sei nicht vorbestraft, habe sich gestellt und habe keine feindselige Gesinnung. Zudem sei die Tat im Versuch steckengeblieben.

Das Gericht sah zwar volle Schuldfähigkeit der Angeklagten. Doch zur Tatzeit sei ihre Steuerungsfähigkeit durch Alkohol und ihre Persönlichkeitsstruktur erheblich vermindert gewesen. Brommann sprach von geradezu kindlich naiven Denk- und Vorstellungsbildern und einer "bizarren Vermutung" der Angeklagten, "dem Vater Leiden zu ersparen, an dem er gar nicht litt".

Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich stellte das Schwurgericht der Frau einen Bewährungshelfer zur Seite. Die Kammer folgte damit im Wesentlichen den Strafanträgen der Staatsanwältin - sie forderte nur vier Monate mehr - und des Verteidigers. Auch sie hatten mehrere Strafmilderungsgründe gesehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Angeklagte, Staatsanwältin und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel.

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