Prozesse - Kassel:Verwaltungsgericht: Auflagen für Alligator-Farm bestätigt

Kassel/Friedberg (dpa/lhe) - Besucher einer Alligator-Farm im Wetteraukreis müssen durch eine Barriere vor den Krokodilen geschützt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen und verwarfen eine Beschwerde des Betreibers der "Alligator Action Farm". Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte der Einrichtung in Friedberg die Auflage gemacht, dass nur volljährige Besucher, die zuvor über mögliche Gefahren aufgeklärt werden, direkten Kontakt mit den Tieren haben dürfen. (Aktenzeichen 4 B 2217/17)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kassel/Friedberg (dpa/lhe) - Besucher einer Alligator-Farm im Wetteraukreis müssen durch eine Barriere vor den Krokodilen geschützt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen und verwarfen eine Beschwerde des Betreibers der "Alligator Action Farm". Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte der Einrichtung in Friedberg die Auflage gemacht, dass nur volljährige Besucher, die zuvor über mögliche Gefahren aufgeklärt werden, direkten Kontakt mit den Tieren haben dürfen. (Aktenzeichen 4 B 2217/17)

Der Unternehmer betreibt nach eigenen Angaben die Farm seit vielen Jahren ohne Zwischenfall. Er hatte darauf verwiesen, dass er über eine entsprechende Qualifikation verfüge und die Alligatoren zahm seien. Doch die Kasseler Richter sahen in der bisherigen Führung der Besucher "das Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben". Das Regierungspräsidium habe dies ausführlich und nachvollziehbar begründet. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: