Prozesse - Kassel:Kläger will Rundfunkbeiträge bar bezahlen: Prozessbeginn

Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Ein Prozess um das Recht zur Barzahlung von Rundfunkbeiträgen hat am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel begonnen. Es geht um zwei Fälle, in denen Kläger darauf bestehen, ihre Beiträge nicht per Überweisung oder Bankeinzug zu bezahlen. Persönlich vor Gericht erschien nur einer: der Buchautor und Journalist Norbert Häring aus Frankfurt. "Ich möchte das Recht bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", erklärte er bei der Verhandlung.

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Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Ein Prozess um das Recht zur Barzahlung von Rundfunkbeiträgen hat am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel begonnen. Es geht um zwei Fälle, in denen Kläger darauf bestehen, ihre Beiträge nicht per Überweisung oder Bankeinzug zu bezahlen. Persönlich vor Gericht erschien nur einer: der Buchautor und Journalist Norbert Häring aus Frankfurt. "Ich möchte das Recht bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", erklärte er bei der Verhandlung.

Die öffentliche Hand habe das geringste Recht, Barzahlung abzulehnen, sagte Häring. Der Journalist beruft sich auf das Bundesbankgesetz, in dem Euro-Banknoten als "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" bezeichnet werden. Als Gläubiger tritt in dem Prozess der Hessische Rundfunk auf. Dessen Vertreter betonten vor Gericht, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe, die alle zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgefallen seien.

Der Verwaltungsgerichtshof will noch am Dienstag in beiden Berufungsverfahren ein Urteil sprechen. "Der Senat wird sich dabei auch Gedanken machen, ob die Entscheidung eines obersten Bundesgerichts sinnvoll wäre", sagte der Vorsitzende Richter. (Az. 10 A 116/17 und 10 A 2929/16)

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