Prozesse - Kassel:Gericht kippt Regulierung bei Sportwetten in Hessen

Kassel (dpa/lhe) - Das Land Hessen kann Sportwetten-Anbietern aus Europa derzeit nicht das Geschäft verbieten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag entschieden. Die Veranstaltung von Sportwetten sei grenzüberschreitend und falle daher unter die europäische Dienstleistungsfreiheit, urteilten die Richter im Fall eines Unternehmens aus Malta. (AZ 8 B 27 44/16)

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Kassel (dpa/lhe) - Das Land Hessen kann Sportwetten-Anbietern aus Europa derzeit nicht das Geschäft verbieten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag entschieden. Die Veranstaltung von Sportwetten sei grenzüberschreitend und falle daher unter die europäische Dienstleistungsfreiheit, urteilten die Richter im Fall eines Unternehmens aus Malta. (AZ 8 B 27 44/16)

Hessen hatte 2016 so genannte Duldungen eingeführt, um den Wildwuchs von nicht regulierten Anbietern zu stoppen und Spieler zu schützen. Die Wettanbieter mussten die Duldung beantragen. Sonst drohten Geldbußen bis hin zu einer Untersagung des Angebots. Hessen hatten diesen Weg gewählt, weil die Glücksspielregulierung in Deutschland weiter strittig ist.

Doch das hessische Verfahren war laut den Kasseler Richtern nicht transparent. Es seien nicht alle Modalitäten eindeutig formuliert worden. Zudem gehe es nicht um die Eröffnung eines Marktzugangs, sondern um die Vermeidung von Strafen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Landtag, Günter Rudolph, begrüßte das Votum. "Die Entscheidung der Richter ist die logische Konsequenz aus der Sturheit, mit der sich diese Landesregierung einem bundesweiten Konsens über die Glücksspielregulierung lange Zeit verweigert hat", sagte er laut einer Mitteilung.

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