Prozesse - Karlsruhe:VW zu BGH-Einschätzung: Autokauf muss nicht Schädigung sein

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Im Gegenlicht ist das Volkswagen Logo neben einer Mohnblume zu sehen. Foto: Peter Steffen/dpa (Foto: dpa)

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Karlsruhe/Wolfsburg (dpa) - Volkswagen sieht Teile einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Dieselaffäre kritisch. Dabei geht es um die Frage, ob bereits der Erwerb von Autos mit dem Skandalmotor EA 189 als konkreter Schaden für Kunden gewertet werden könnte. "Entgegen der vorläufigen Ansicht des BGH sind wir nicht der Ansicht, dass allein der Kauf eines Fahrzeugs schon eine Schädigung darstellt", erklärte ein Sprecher des Konzerns am Dienstag.

Die Dieselwagen seien stets nutzbar gewesen - das Risiko einer Stilllegung habe "zu keiner Zeit bestanden". Zustimmung gab es für die Andeutung der Karlsruher Richter, bei betroffenen Kunden müsse zumindest ein Betrag für die Nutzung der Autos verrechnet werden.

Der BGH hatte zuvor durchblicken lassen, dass vielen Besitzern eines VW-Diesels grundsätzlich Entschädigung zustehen könnte. Die obersten Richter zeigten sich skeptisch zur Darstellung des Autoherstellers, Kunden sei durch die unzulässige Abgastechnik kein Schaden entstanden. Konkret geht es in dem Verfahren um die Klage des Fahrers eines VW Sharan, der sein Auto zurückgeben und dafür den vollen Kaufpreis wiederbekommen will, weil er sich von VW getäuscht sieht. Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht.

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