Prozesse - Karlsruhe:Urteil im Züchterstreit: BGH gibt Pferdetrainer recht

Deutschland
Isabell Werth reitet auf Weihegold. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe/Voerde (dpa/lnw) - Höchstrichterliche Entscheidung im Züchterstreit um ein Fohlen der Erfolgs-Dressurstute Weihegold: Rechtmäßiger Züchter des Fohlens Aweih ist Johann Hinnemann, Züchter und Reitmeister aus Voerde am Niederrhein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die Karlsruher Richter wiesen eine Revision von Weihegolds Eigentümerin Christine Arns-Krogmann gegen ein Urteil des OLG Hamm zurück (Az. III ZR 55/19).

Weihegold ist eines der erfolgreichsten Dressurpferde. Die Stute wird von der sechsmaligen Dressur-Olympiasiegerin Isabell Werth geritten. Der Gold-Stute wurden wiederholt befruchtete Embryos entnommen und anderen Stuten zum Austragen eingesetzt. Als Züchterin ist für 13 solcher Fohlen Arns-Krogmann eingetragen, die im Oldenburger Münsterland nahe der Kreisstadt Vechta einen Zuchthof betreibt.

Nur für das 2013 geborene Fohlen Aweih hatte sich als Züchter Hinnemann eintragen lassen. Der hatte darauf verwiesen, dass Weihegold bei der Embryo-Entnahme bei ihm einstand und er den ganzen Zuchtvorgang organisiert und bezahlt hatte. Auch ist er Eigentümer der Leihmutter-Stute.

Arns-Krogmann hatte 2011 Weihegold auf den Krüsterhof von Hinnemann gebracht. Der bekannte Pferdetrainer sollte das Pferd zur Grand-Prix-Reife ausbilden. Er übernahm die Kosten für Pflege, Unterbringung und Beritt. Im Gegenzug räumte Arns-Krogmann ihm das Recht ein, alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus Weihegold zu entnehmen.

Sie hatte Hinnemann wegen der Eintragung als Züchter für das Fohlen von Weihegold Betrug vorgeworfen und sich auf die Züchterverordnung berufen: "Züchter eines Fohlens ist, wer zum Zeitpunkt der Besamung der Mutterstute auch Eigentümer der Stute ist - und das war und bin ich."

Laut OLG war ihre Vereinbarung mit Hinnemann aber so auszulegen, dass er sich als Züchter des Fohlens verstehen konnte. Daran ist laut BGH nichts zu beanstanden. Hinnemann sei die Steuerung des gesamten Zuchtvorgangs übertragen worden. Die Klägerin habe kein Mitspracherecht gehabt.

Die Frau des Trainers und Züchters, Gisela Hinnemann, zeigte sich nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe erleichtert: "Es ist schön, dass das jetzt ein Ende gefunden hat."

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