Prozesse - Karlsruhe:Rizin-Prozess: Neun Jahre Haft für Islamistin gefordert

Baden-Württemberg
Verena Bauer, Staatsanwältin bei der Generalbundesanwaltschaft, gibt ein Interview vor Beginn des Prozesses im Jahr 2019. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Für den geplanten Terroranschlag mit dem hochgiftigen Rizin soll eine Kölner Islamistin für neun Jahre hinter Gitter. Das hat die Vertreterin der Bundesanwaltschaft am Freitag in ihrem Plädoyer beim Düsseldorfer Oberlandesgericht gefordert. Die zum Islam konvertierte siebenfache Mutter habe mit ihrem bereits zu zehn Jahren Haft verurteilten Mann einen islamistischen Anschlag geplant.

Yasmin H. teile die radikalislamische Ideologie der Terrororganisation IS. Dies bewiesen die zahlreichen Gewaltbilder und Videos auf ihrem Handy. Dort seien Tausende Dateien zum Beispiel mit Enthauptungen oder getöteten Menschen zu sehen. Auch die Zeugenaussagen von Nachbarn stützten dies.

Zuvor hatten die Verteidiger vergeblich beantragt, das Verfahren einzustellen. Der Prozess gegen ihre Mandantin sei geprägt von Vorverurteilung, Willkür und Verletzungen gegen Prinzipien des Rechtsstaates sowie der Menschenrechte, behaupteten sie am Freitag. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab und schloss die Beweisaufnahme.

Die zum Islam konvertierte 44-Jährige kritisierte das Gericht ebenfalls: Sie fühle sich vom ersten Tag an vorverurteilt und habe von Anschlagsplänen nichts gewusst. "Sie machen mich hier zur Attentäterin, nicht der IS", sagte sie in Richtung der Richter. Das Gericht kehre Beweise ihrer Unschuld unter den Tisch.

Die Bundesanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück. Für eine Einstellung des Verfahrens gäbe es keinen Anlass. Die Verteidigung entferne sich mittlerweile so weit von der Realität, dass es schwer falle, darauf professionell zu reagieren.

Das Gericht hatte den Verteidigern bereits mehrfach vorgeworfen, Prozessverschleppung zu betreiben und zu erkennen gegeben, dass es die Angeklagte für schuldig hält.

Diese hatte zugegeben, vom Bau der Bombe gewusst zu haben. Sie habe ihren Mann zwei Mal mit Pulver und Bombenbauteilen in der Wohnung angetroffen. Sie selbst habe aber keinen Bombenanschlag geplant.

Dagegen sprächen Chat-Nachrichten, so die Bundesanwaltschaft: Darin habe die Angeklagte ihrem tunesischen Ehemann erklärt, dass es in Ordnung sei, deutsche Ungläubige zu töten.

Nachbarinnen hatten zudem ausgesagt, die Angeklagte habe zu ihrem Sohn gesagt: "Wenn du mal groß bist, wirst du auch Attentäter und kannst dich in die Luft sprengen." Und: "Wenn Allah sagt, wir sollen töten, dann töten wir."

Die beschaffte Menge an Rizinus-Samen hätte rechnerisch für 13 500 Tote genügt. Tatsächlich wären durch die Verbreitung des Gifts mit einer Streubombe bis zu 200 Menschen getötet worden, hatte das Gericht bei der Verurteilung des Ehemanns ausgeführt. Das Paar war im Juni 2018 festgenommen worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: