Prozesse - Karlsruhe:Mit Badewasser verbrüht: Klage gegen Behindertenheim am BGH

Karlsruhe (dpa) - Eine geistig behinderte Frau streitet heute am Bundesgerichtshof (BGH) um Schmerzensgeld von ihrem Wohnheim. Eine Betreuerin hatte ihr 2013 erlaubt - wie schon häufiger -, selbstständig zu baden. Dabei kam aus dem Hahn so heißes Wasser, dass sie schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt. Heute sitzt die Klägerin im Rollstuhl, weil es bei der Behandlung Komplikationen gab. Sie fordert deshalb mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 300 Euro.

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Karlsruhe (dpa) - Eine geistig behinderte Frau streitet heute am Bundesgerichtshof (BGH) um Schmerzensgeld von ihrem Wohnheim. Eine Betreuerin hatte ihr 2013 erlaubt - wie schon häufiger -, selbstständig zu baden. Dabei kam aus dem Hahn so heißes Wasser, dass sie schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt. Heute sitzt die Klägerin im Rollstuhl, weil es bei der Behandlung Komplikationen gab. Sie fordert deshalb mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 300 Euro.

Umstritten ist, ob die Einrichtung in Bremerhaven Schutzpflichten verletzt hat. Eine DIN-Norm von 2005 empfiehlt Pflegeheimen und Kindergärten, die Wassertemperatur technisch zu begrenzen. Bisher hatte die Frau mit ihrer Klage keinen Erfolg. Dagegen wehrt sie sich nun in letzter Instanz in Karlsruhe. Der BGH kann sein Urteil gleich am Donnerstag oder erst später verkünden (Az. III ZR 113/18).

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