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Prozesse:Karlsruhe kippt Erbschaftsteuer-Regelung in zentralen Punkten

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Sie ermöglichen es Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen, Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden.

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Sie ermöglichen es Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen, Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden.

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