Prozesse - Karlsruhe:Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen: Anfang November

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 5. November sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Sanktionen treffen Empfänger der Grundsicherung, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen.

Bei Verfehlungen, die über einen verpassten Termin hinausgehen, können die Jobcenter Hartz-IV-Beziehern die Leistungen für drei Monate um 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes kürzen. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, riskiert eine Kürzung um 60 Prozent oder auf Zeit sogar die komplette Streichung.

Das Verfahren geht zurück auf einen Vorstoß des Sozialgerichts im thüringischen Gotha. Die Richter dort meinen: Wenn Hartz IV das Existenzminimum sichert, sind Kürzungen verfassungswidrig. Der Staat lasse die Betroffenen in soziale Isolation, Krankheit, Schulden und Obdachlosigkeit abgleiten. Die Sozialrichter haben deshalb ein bei ihnen anhängiges Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe unter die Lupe nehmen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger auskommen, weil er einen Job abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte. (Az. 1 BvL 7/16)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Sanktionen in der Karlsruher Verhandlung Mitte Januar verteidigt. Der Sozialstaat müsse ein Mittel haben, zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern.

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