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Prozesse - Karlsruhe:Doch Mord? BGH vor neuem Urteil zu Raser-Unfall von Moers

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Karlsruhe (dpa) - Knapp vier Jahre nach einem tödlichen Raser-Unfall in Moers westlich von Duisburg überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) bereits zum zweiten Mal das Urteil gegen den hauptverantwortlichen Fahrer. Die Staatsanwaltschaft und die Familie des unbeteiligten Opfers wollen in Karlsruhe doch noch eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Das Urteil wird am 16. Februar verkündet, wie der Vorsitzende Richter zum Ende der Verhandlung am Donnerstag ankündigte. (Az. 4 StR 211/22)

Zwei junge Männer hatten sich am Ostermontag 2019 gegen 22.00 Uhr mit PS-starken Autos in einem Wohngebiet ein illegales Rennen geliefert. Dabei hatte der Angeklagte binnen Sekunden auf mehr als 160 Kilometer pro Stunde beschleunigt - auf der Gegenfahrbahn. Als eine 43-Jährige etwa 100 Meter weiter vorn in ihrem Kleinwagen auf die Straße einbog, konnte er nicht mehr stoppen oder ausweichen.

Die Frau erlitt bei dem Aufprall tödliche Verletzungen. Der Fahrer, der es nie durch die theoretische Führerscheinprüfung geschafft hatte, war so gut wie unverletzt von der Unfallstelle geflohen. Erst eine Woche später stellte er sich der Polizei.

Das Landgericht Kleve hatte den Mann 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses erste Urteil hatte der BGH ein Jahr später aufgehoben, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Denn die Raser waren auf der Vorfahrtsstraße unterwegs. Es war deshalb nicht ganz auszuschließen, dass der Angeklagte darauf vertraute, dass querende Autos anhalten würden.

Im zweiten Anlauf verhängte das Landgericht vier Jahre Haft - wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Um dieses Urteil geht es nun in Karlsruhe. Die obersten Strafrichterinnen und -richter könnten möglicherweise auch hier Widersprüche sehen, wie der Vorsitzende andeutete. Der Senat wolle sich aber noch einmal ausführlich beraten, auch über weitere Punkte.

Der zweite Raser, der nicht direkt an dem Unfall beteiligt war, ist bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:230202-99-451708/2

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