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Prozesse - Karlsruhe:BGH-Revision nach Mordurteil gegen Autoraser am 1. Februar

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am 1. Februar (9.30 Uhr) das aufsehenerregende Berliner Mordurteil gegen zwei Raser. Wie die höchsten deutschen Zivilrichter am Mittwoch in Karlsruhe mitteilten, wenden sich die beiden Raser mit ihren Revisionen gegen ihre Verurteilung (4 StR 399/17). Nach einem tödlichen Autorennen über den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße in der Nacht zum 1. Februar 2016 waren die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem wurde ihnen für immer der Führerschein entzogen. Damit wurden bundesweit erstmals Raser wegen Mordes verurteilt.

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Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am 1. Februar (9.30 Uhr) das aufsehenerregende Berliner Mordurteil gegen zwei Raser. Wie die höchsten deutschen Zivilrichter am Mittwoch in Karlsruhe mitteilten, wenden sich die beiden Raser mit ihren Revisionen gegen ihre Verurteilung (4 StR 399/17). Nach einem tödlichen Autorennen über den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße in der Nacht zum 1. Februar 2016 waren die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem wurde ihnen für immer der Führerschein entzogen. Damit wurden bundesweit erstmals Raser wegen Mordes verurteilt.

Der Ältere hatte mit 160 Stundenkilometern eine rote Ampel überfahren und in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch im Auto.

Das Berliner Landgericht war überzeugt, dass die Sportwagenfahrer bei dem illegalen Rennen "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" handelten. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. "Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raser-Szene", hieß es im Urteil.

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