Prozesse - Karlsruhe:BGH prüft Verurteilung von Flüchtling

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Karlsruhe (dpa) - Ab wann wird ein Flüchtling, der Mitreisende bei der lebensgefährlichen Fahrt über das Mittelmeer unterstützt, selbst zum kriminellen Helfer der Schleuser? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit dem Fall eines jungen Mannes aus Afghanistan befasst, den das Landgericht Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt hatte (Az. 3 StR 561/18).

Der Mann hatte sich vor der geplanten Überfahrt vom türkischen Bodrum auf eine griechische Insel bereiterklärt, als Ansprechpartner für zwei Frauen und deren vier Kinder zu fungieren. Während der Überfahrt im Januar 2016 kam es zur Tragödie: Das Boot kenterte, mindesten 35 Menschen ertranken, darunter die Frauen und Kinder. Der Afghane wurde mit 23 weiteren Menschen von der griechischen Küstenwache gerettet.

Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats sprach von einem Fall im Grenzbereich. Analog zur Beurteilung, wer ein Terrorhelfer ist, könnte es auch hier auf die Qualität der Zusage ankommen, nämlich inwieweit der Flüchtling den Schleusern nützlich gewesen sei.

Der Anwalt des Mannes beantragte, das Urteil des Landgerichts aufzuheben und seinen Mandanten freizusprechen. "Was der Angeklagte getan hat, ist das, was jeder anständige Mensch getan hätte." Er habe zum Beispiel Lebensmittel für seine Begleiterinnen und die Kinder besorgt oder geholfen, ihr Gepäck zu tragen.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hält das Urteil des Landgerichts dagegen für rechtlich fehlerfrei. Seiner Überzeugung nach kann ein Flüchtling straflos bleiben, wenn er Begleiter spontan mit Lebensmitteln versorgt. Nicht straflos sei dagegen, wer zusage, für die Versorgung anderer Flüchtlinge Sorge zu tragen. Der Angeklagte habe die Schleuser von einer Aufgabe entlastet und sich damit selbst in das Lager der Schleuser gestellt. Der Senat will sein Urteil am 14. November verkünden.

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