Prozesse - Karlsruhe:BGH bestätigt Höchststrafe für syrischen Kriegsverbrecher

Karlsruhe (dpa) - Wegen Kriegsverbrechen in Syrien ist ein früherer Milizenführer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verwarfen die Revision des Mannes, wie am Montag mitgeteilt wurde. Die Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf habe keinen Rechtsfehler ergeben. Dieses hatte im September 2018 auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Az. 3 StR 228/19)

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Karlsruhe (dpa) - Wegen Kriegsverbrechen in Syrien ist ein früherer Milizenführer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verwarfen die Revision des Mannes, wie am Montag mitgeteilt wurde. Die Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf habe keinen Rechtsfehler ergeben. Dieses hatte im September 2018 auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Az. 3 StR 228/19)

Damit ist so gut wie ausgeschlossen, dass der Mann vorzeitig nach 15 Jahren freikommt. Die Düsseldorfer Richter waren überzeugt, dass der bei Urteilsverkündung 43-Jährige für Entführungen, Folter und einen Mord verantwortlich war. Unter dem Kampfnamen Abu Dhib ("Vater des Wolfes") habe er in der Stadt Aleppo als Anführer einer Miliz eine grausame Schreckensherrschaft ausgeübt. Durch Plünderungen und Lösegeldforderungen habe er sich ein Vermögen zusammengerafft.

Später hatte der Mann in Deutschland als Flüchtling Asyl beantragt. Doch in einer Erstaufnahmeeinrichtung erkannte ihn eines seiner Opfer wieder. Daraufhin wurde er im April 2016 in Münster festgenommen.

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