Prozesse - Jena:Mutmaßliche IS-Unterstützerin: Aussage ohne Öffentlichkeit

Prozesse - Jena: Die Angeklagte (M) wird in Jena in den Gerichtssaal geführt. Foto: Bodo Schackow/dpa
Die Angeklagte (M) wird in Jena in den Gerichtssaal geführt. Foto: Bodo Schackow/dpa (Foto: dpa)

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Jena (dpa/th) - Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena will für die Aussage einer mutmaßlichen IS-Unterstützerin die Öffentlichkeit ausschließen. Die 25-Jährige aus Erfurt muss sich seit Dienstag wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verstößen gegen das Waffenrecht und Beihilfe zur Körperverletzung verantworten. Ihre Aussage wird am zweiten Prozesstag am 28. März erwartet.

Die Verteidiger der Frau haben den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit vor allem mit dem Gesundheitszustand der Beschuldigten begründet. Die junge Frau sei psychisch beeinträchtigt. Die Verteidiger nannten unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Angststörung, mit der Konzentrationsschwierigkeiten einhergingen. Angesichts dieses von einem Facharzt bestätigten Zustands sei mit anwesenden Zuschauern und Medienvertretern im Saal "eine nicht hinzunehmende Gefahr der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten" verbunden, entschied das Gericht.

Es sei zu erwarten, dass die Stellungnahme der 25-Jährigen Fragen ihrer ganz persönlichen Lebensführung betreffen, so der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht. Es gehe um religiöse Überzeugungen, ihre Weltanschauung, um Fragen der Kindererziehung und um Beziehungen, die das Leben der jungen Frau über mehrere Jahre geprägt hätten. Trotz der enormen öffentlichen Aufmerksamkeit müssten die Interessen der Beschuldigten daher geschützt werden, hieß es.

Als damals 18-Jährige soll die Frau 2015 über die Türkei nach Syrien gereist sein. Dort soll sie sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben, der 2018 bei Gefechten starb. Ein gemeinsames Kind kam den Angaben zufolge 2016 auf die Welt. Die Beschuldigte habe sich in Glaubens- und Sprachkursen der Vereinigung fortbilden lassen und sich darum bemüht, andere Frauen in Deutschland zu einer Ausreise zum IS zu bewegen.

Sie habe ein Schnellfeuergewehr und eine Schrotflinte besessen und im März 2019, nachdem sie sich ergeben hatte, in einem kurdischen Lager in Syrien eine andere Insassin angefeuert, als diese eine vermeintliche "Abtrünnige" körperlich misshandelt habe. Sie wurde 2019 bei der Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft.

Ab dem dritten - dann wieder öffentlichen - Termin am 31. März sollen Zeugen gehört werden. Insgesamt sind bislang sechs weitere Prozesstage bis Mitte Mai geplant.

© dpa-infocom, dpa:230320-99-25536/5

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