Prozesse - Itzehoe:Prozess gegen KZ-Sekretärin: Ähnliches Verfahren eingestellt

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Der Vorsitzende Richter Dominik Groß kommt zu Beginn eines Prozesstages in den Gerichtssaal. Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa (Foto: dpa)

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Itzehoe (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat das Landgericht Itzehoe am Dienstag ein ähnliches Verfahren gegen eine andere Schreibkraft des Lagers erörtert. Ein inzwischen pensionierter Beamter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg berichtete als Zeuge, dass er 2016 und 2017 jene Frau vernommen habe. Nach der zweiten Vernehmung habe er bei der Staatsanwaltschaft angeregt, dass Verfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen die damals über 90 Jahre alte Frau einzustellen.

"Sie hat sicherlich gewusst, was dort im Konzentrationslager passierte, aber wir hatten keine Beweise", sagte der ehemalige Staatsschutzbeamte, der über Jahre mit Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen befasst war. Die wenigen Belege hätten für eine Anklage nicht gereicht. Der 63-Jährige wies darauf hin, dass die Mordmerkmale der Grausamkeit und Heimtücke erfüllt sein müssten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe das Verfahren im Frühjahr 2018 eingestellt.

Angeklagt in Itzehoe ist die 97 Jahre alte Irmgard F., die von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum systematischen Mord an über 11.000 Gefangenen geleistet zu haben. Weil sie zur Tatzeit 18 bis 19 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Die Beschuldigte in dem Fall, den der Beamte des LKA in Stuttgart bearbeitete, war von April 1943 bis April 1945 als Sekretärin in der Fernschreibstelle des Konzentrationslagers tätig. Ein erhaltener Befehl habe belegt, dass sie als 16-Jährige ihren Dienst am 1. April 1943 antreten sollte, sagte der Beamte. Weitere Unterlagen habe es nicht gegeben. Die Frau habe in den Vernehmungen angegeben, dass ihr Vater, ein Fleischer aus der Nähe von Stutthof, sie gezwungen habe, den Dienst in dem Lager zu beginnen. Ob die Beschuldigte Irmgard F. kannte, blieb offen. Der Beamte konnte sich nicht klar an die Aussage erinnern.

Was die Beschuldigte über die Verbrechen in Stutthof wusste, habe er nicht herausfinden können. Sie habe gesagt, die Wachmannschaften des Lagers hätten sich damals nicht mit ihr unterhalten, weil sie "ein junges Küken" gewesen sei. Bei ganz geheimen Sachen habe sie ihren Posten auf der Fernschreibstelle verlassen müssen. Die Vernehmungen hätten nichts ergeben, was die Ermittler weitergebracht hätte. "Sie hat meine Hand genommen und nicht mehr losgelassen, hat geweint und gesagt, sie könnte sich jetzt das Leben nehmen. Die Vernehmung hat uns nichts gebracht", sagte der Kriminalbeamte.

Der Verteidiger von Irmgard F., Wolf Molkentin, sprach von einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen sei, das Verfahren einzustellen - denn die Anklage, Beihilfe zu heimtückischen und grausamen Morden geleistet zu haben, stelle erhebliche Anforderungen an die Beweisführung. "Es fehlen diese Unterlagen für Stutthof", sagte Molkentin. Die "Vormeinung", dass die Angeklagte als Sekretärin im KZ von den Verbrechen gewusst haben müsse, genüge juristisch nicht.

Auch die späteren Zeugenaussagen von SS-Männern und Zivilbeschäftigten in Stutthof, nach denen die Vergasungen von jüdischen Gefangenen allgemein bekannt gewesen seien, haben nach Ansicht von Molkentin keine große Beweiskraft, wie er nach der Verhandlung erläuterte. Die Beteiligten hätten nach dem Krieg die eigene Schuld kleinreden wollen, indem sie sagten, jeder im Lager habe von den Verbrechen gewusst.

Irmgard F. erschien am Dienstag in einem weiß-blauen Blazer mit rosa Bluse und schien in guter Verfassung zu sein. Doch während der Vernehmung des Zeugen fielen ihr die Augen zu, wie ihr Verteidiger dem Gericht sagte. Der Vorsitzende Richter ordnete daraufhin eine Verhandlungspause an.

Das hohe Alter der Beteiligten erschwert den Prozess, der seit acht Monaten läuft. Von den ursprünglich 31 Nebenklägern leben zwei nicht mehr. Eine Stutthof-Überlebende starb Anfang Januar im US-Staat Ohio, ein anderer Nebenkläger aus Polen im März, wie sein Anwalt Rajmund Niwinski bestätigte.

© dpa-infocom, dpa:220530-99-485369/4

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