Süddeutsche Zeitung

Prozesse:Illegaler Upload: Volljährige Kinder sind haftbar zu machen

Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Demnach ist es Eltern grundsätzlich zumutbar, volljährige Kinder für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen. Verschweigt man den Namen in einem Schadenersatz-Prozess, muss im Falle des Falles als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung geradestehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Demnach ist es Eltern grundsätzlich zumutbar, volljährige Kinder für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen. Verschweigt man den Namen in einem Schadenersatz-Prozess, muss im Falle des Falles als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung geradestehen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170330-99-881985
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal