Prozesse:Illegaler Upload: Volljährige Kinder sind haftbar zu machen

Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Demnach ist es Eltern grundsätzlich zumutbar, volljährige Kinder für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen. Verschweigt man den Namen in einem Schadenersatz-Prozess, muss im Falle des Falles als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung geradestehen.

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Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Demnach ist es Eltern grundsätzlich zumutbar, volljährige Kinder für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen. Verschweigt man den Namen in einem Schadenersatz-Prozess, muss im Falle des Falles als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung geradestehen.

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