Prozesse - Heidelberg:Kampfhunde beißen Jugendlichen fast tot: Prozessbeginn

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Heidelberg/Leimen (dpa) - Eine schmale Narbe am Hinterkopf des 16-Jährigen zeugt von der Attacke zweier Kampfhunde, die für den Schüler um ein Haar tödlich ausgegangenen wäre. In dürren Worten schildert der dunkelhaarige Junge in dicker Jacke vor dem Landgericht Heidelberg, wie zwei American Staffordshire Terrier ihn am Pfingstmontag bei Leimen im Rhein-Neckar-Kreis vom Rad gezogen und schwer verletzt hatten. Noch heute meine er manchmal, das Kratzen von Hundenägeln zu hören.

Laut Staatsanwaltschaft waren die Verletzungen an Kopf, Ohrmuscheln, am Hals nah der Halsschlagader sowie der Blutverlust so gravierend, dass der Jugendliche sie beinahe nicht überlebt hätte. Für den Angriff der Hündin und des Rüden müssen sich seit Dienstag vor der Jugendkammer drei junge Männer verantworten.

Der 17 Jahre alte Hauptangeklagte in Fußfesseln räumt ein, im Umgang mit Hunden leichtsinnig und unerfahren gewesen zu sein. Von einer Maulkorbpflicht habe er nicht gewusst, die Aufforderung seines älteren Bruders, des Hundehalters, die Tiere anzuleinen, ignorierte er. Er habe dem Jugendlichen bei der Begegnung auf dem Feldweg nur Angst machen wollen. Dieser und seine drei Freunde auf Rädern hätten den Hundeführer und seinen Begleiter gebeten, die auf dem Feld frei laufenden Hunde am Halsband festzuhalten. Nachdem die Gruppe die Hunde passiert habe, rief der Geschädigte nach eigenen Worten "Coco, jetzt kannst du mich nicht mehr fangen." Damit bezog er sich auf einen früheren Vorfall, bei dem der Hauptangeklagte die Hündin auf ihn losgelassen hatte, bis er in Tränen ausgebrochen sei.

Nach der Bemerkung lässt der Hundeführer die Hündin los und heißt seinen 22-jährigen Begleiter, dasselbe zu tun - mit den schlimmen Folgen. Da sie die Tiere zeitweise aus dem Blickfeld verlieren, dauert die Tortur für das Opfer mehrere Minuten. Dann trennen die Hundeführer die Tiere von dem blutenden Jungen. Der per Telefon alarmierte Bruder des Hauptbeschuldigten bringt das Opfer mit dem Auto zum Rettungswagen. Lange wird der Junge stationär behandelt. Im kommenden Jahr muss er sich einer weiteren Operation unterziehen. 

Der 17-jährige Hundeführer sagt: "Ich rechnete damit, dass was passiert, dachte aber, Kontrolle wäre noch möglich." Er habe maximal einen "Kratzer" erwartet. Auch ihm setze der Vorfall zu: "Ich bekomme bis heute die Bilder nicht mehr los." Er bittet vor Gericht den Geschädigten, den Cousin seines besten Freundes, formell um Verzeihung. Dieser antwortet gefasst: "Ich nehme an."

Auch der ältere Bruder entschuldigt sich: "Es tut mir unendlich leid." Er räumt den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung ein, weil er seine Kampfhunde einem Minderjährigen überlassen hatte. Denn nach der Hundeverordnung dürfen nur Erwachsene jeweils einen Kampfhund führen, der gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat. Der Begleiter beim Gassi-Gehen betont, er habe keinerlei Kenntnisse im Umgang mit Hunden und keine Ahnung gehabt, welche Gefahr von ihnen ausgehe. Sie seien losgerannt, nachdem der 17-Jährige das Kommando "Geh" gegeben habe. 

Im Südwesten nimmt die Zahl der Hundeattacken auf Menschen zu. In der Kategorie "Tatmittel Hund" hat das Innenministerium 1397 Fälle für das vergangene Jahr verzeichnet, darunter 1381 Körperverletzungen. Vor fünf Jahren waren es noch 1214 Fälle, darunter 1200 Körperverletzungen. Das Ministerium macht dafür nicht wachsende Aggressivität der Tiere verantwortlich, sondern deren steigende Zahl. Bei den Körperverletzungen wurden die meisten fahrlässig begangen. Die Statistik unterscheidet zwischen Hunden und Kampfhunden. Auf das Konto letzterer gingen 2018 nur 34 (2017: 37) Delikte. Der Trend 2019: ein leichter Anstieg bei den Attacken von Kampfhunden, rückläufige Zahlen bei anderen Hunden.

Den Hauptangeklagten droht laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren. In dem Prozess sind noch vier weitere Sitzungen geplant.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: