Greifswald/Stralsund (dpa/mv) - Mit einem Gutachten soll geklärt werden, ob ein wegen versuchten Totschlags angeklagter Pfleger das Leiden einer kranken Frau vergrößert hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anfang 30-Jährigen laut Gericht vor, dem Opfer mit erkennbarer Atemnot das Kopfkissen weggenommen und das Kopfteil des Bettes waagerecht eingestellt zu haben. Dadurch sei ihr das Atmen weiter erschwert worden. Die Frau starb in der Folgenacht Mitte Oktober 2022 in dem Greifswalder Pflegeheim. Zuvor hatte der „Nordkurier“ berichtet.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe laut Gericht. Die Anklage laute auf versuchten Totschlag, weil nicht mehr sicher festzustellen sei, dass das Handeln des Mannes tatsächlich zum Tod der Frau geführt habe.
Nach Zeugenaussagen an Landgericht verwiesen
Ursprünglich war der Mann vor dem Amtsgericht Greifswald wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. In der Hauptverhandlung gab es den Angaben zufolge aber Zeugenaussagen, nach denen der Angeklagte die Liegeposition geändert haben soll, um das Sterben der Frau zu beschleunigen. Daher wurde das Verfahren an das Landgericht verwiesen.
Am Mittwoch soll laut Gericht ein Sachverständiger dazu aussagen, ob der Angeklagte durch sein Handeln das Leid der Frau vergrößert hat. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach das Gutachten beantragt, weil die Frage für eine möglichen Strafzumessung eine Rolle spielen könnte. Der Prozess war im Oktober gestartet. Es ist bislang kein weiterer Termin angesetzt, so dass am Mittwoch mit einem Urteil gerechnet wird.
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