Prozesse - Hannover:Gericht urteilt über Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer

Lüneburg (dpa/lni) - Über die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer entscheidet heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Entscheidung werde voraussichtlich noch im Laufe des Tages fallen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zwei Klägerinnen wehren sich gegen ihre Mitgliedschaft. Dabei geht es auch um die Frage, ob das Pflegekammergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte die Regelungen als verfassungsgemäß angesehen.

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Lüneburg (dpa/lni) - Über die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer entscheidet heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Entscheidung werde voraussichtlich noch im Laufe des Tages fallen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zwei Klägerinnen wehren sich gegen ihre Mitgliedschaft. Dabei geht es auch um die Frage, ob das Pflegekammergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte die Regelungen als verfassungsgemäß angesehen.

Die noch von der rot-grünen Landesregierung angestoßene Kammer ist eine berufsständige Selbstverwaltung, der die niedersächsischen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege angehören. Sie müssen einen nach ihrem Einkommen berechneten Beitrag zahlen, das stößt auf erheblichen Widerstand.

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