Arzneimittel:Urteil untersagt bei Meditonsin bestimmte Werbeaussagen

An der Außenfassade des Oberlandesgericht in Hamm (Nordrhein-Westfalen). (Foto: picture alliance / Guido Kirchner/dpa/Archivbild)

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Hamm (dpa) - Für das homöopathische Mittel Meditonsin bei Erkältungskrankheiten darf nach einem Gerichtsurteil mit bestimmten Werbeaussagen nicht mehr geworben werden. Das Oberlandesgericht in Hamm habe am Dienstag deutlich gemacht, dass es die Auffassung des Landgerichts Dortmund teilt, das die vertreibende Firma im Herbst zur Unterlassung bestimmter Aussagen verurteilt hatte. Das gelte etwa für die Beschreibung „rasche und zuverlässige Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome“ auf der Homepage, wie ein OLG-Sprecher erläuterte. Dadurch werde fälschlich der Eindruck erweckt, dass bei Einnahme des Mittels ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne.

Der OLG-Senat habe klargestellt, dass die Berufung der Firma gegen das Dortmunder Urteil voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Das Unternehmen habe die Berufung daraufhin am Dienstag zurückgezogen - und das Dortmunder Urteil sei jetzt rechtskräftig. Die Klage der Verbraucherzentrale NRW war damit erfolgreich. Sie hatte mehrere Aussagen als unlautere Werbung und als unzulässig kritisiert. Das Dortmunder Gericht teilte diese Auffassung im September 2022 - und das OLG folgte laut Sprecher nun der Argumentation der Vorinstanz.

Auch die Aussage, im Rahmen einer „apothekenbasierten Beobachtungsstudie“ seien „gute Wirksamkeit und Verträglichkeit erneut eindrucksvoll bestätigt“ worden und „alle Erkältungsbeschwerden zeigten eine deutliche Besserung im Verlauf der Erkrankung“ sei irreführende Werbung. Sie müsse daher unterlassen werden, hieß es im Urteil.

© dpa-infocom, dpa:230502-99-529740/3

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