Prozesse - Hamburg:Mutter wegen Vorwurfs des Mordversuchs erneut vor Gericht

Prozesse - Hamburg: Die Angeklagte (l) sitzt vor Beginn der Verhandlung neben ihrem Verteidiger Dennis Grünert. Foto: Jonas Walzberg/dpa
Die Angeklagte (l) sitzt vor Beginn der Verhandlung neben ihrem Verteidiger Dennis Grünert. Foto: Jonas Walzberg/dpa (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Ein Jahr nach der Verurteilung einer Mutter wegen Mordversuchs an ihrer kleinen Tochter muss sich das Landgericht Hamburg erneut mit dem Fall befassen. Die 37 Jahre alte Angeklagte soll dem Kind im Dezember 2020 während eines Klinikaufenthalts zweimal heimlich und ohne medizinische Notwendigkeit Schlaf- und Beruhigungsmittel gegeben haben. Die zweite Medikamentengabe soll eine potenziell lebensgefährliche Dosis gehabt haben. Die Angeklagte werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern, sagte ihr Verteidiger am Mittwoch.

Das Landgericht hatte die Deutsche im September vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch teilweise auf. Die Begründung des Landgerichts für die Annahme eines Tötungsvorsatzes sei unzureichend, meinten die Bundesrichter. Nun muss eine andere Strafkammer am Landgericht darüber verhandeln, ob die Mutter den Tod ihrer vierjährigen Tochter tatsächlich in Kauf nahm. Auch über das Strafmaß muss neu entschieden werden.

Laut dem Urteil in erster Instanz hatte die Angeklagte ihr Kind in ein Krankenhaus gebracht, weil es angeblich bei einem Sturz vom Sofa eine Schädelprellung erlitten hatte. Der Vater war kurz vor dem Zwischenfall zur Arbeit gefahren. Die Ärzte nahmen Mutter und Tochter stationär auf. Zunächst hatte das Kind nur über Kopfschmerzen geklagt, doch gegen Abend verschlechterte sich sein Zustand plötzlich. Wegen des Verdachts auf eine Hirnblutung wurde es als Notfall ins Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf verlegt. Dort bestätigte sich dieser Verdacht nicht. Das Kind erholte sich.

Eine Krankenschwester sah das Mädchen, wie es am folgenden Tag im Zimmer malte und spielte. Nur eine gute halbe Stunde später trug die Mutter das scheinbar leblose Kind aus dem Krankenzimmer. Eine Kinderärztin sprach die Mutter an und erkannte sogleich den Notfall. Das Institut für Rechtsmedizin fand in Urin- und Blutproben das für Kinder nicht zugelassene Schlafmittel Zopiclon und die Beruhigungsmittel Midazolam und Diazepam. Angesichts der hohen Dosierung sei die Vierjährige in potenzieller Lebensgefahr gewesen. Die Angeklagte habe einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf genommen, stellte das Gericht im September 2021 fest.

Der Bundesgerichtshof bemängelte, dass das Landgericht im ersten Prozess Umstände, die gegen einen Tötungsvorsatz sprächen, nicht berücksichtigt habe. Die Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe sich bis zu den Taten am 28. und 29. Dezember 2020 liebevoll um ihre insgesamt drei Kinder gekümmert, insbesondere auch um ihre aufgrund einer Frühgeburt schwerbehinderte Tochter.

Das Motiv für die Tat hatte das Landgericht in erster Instanz nicht klären können. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte keine krankhafte Persönlichkeitsstörung wie etwa das sogenannte Münchhausen-Stellvertretersyndrom festgestellt.

Die 37-Jährige sitzt seit Anfang Februar vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde lehnte das Hanseatische Oberlandesgericht vor wenigen Wochen ab. Das Gericht habe auch unter Berücksichtigung der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes einen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes bejaht, erklärte ein Gerichtssprecher. Für den neuen Prozess hat die Strafkammer zehn weitere Verhandlungstermine bis Ende November angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220906-99-654587/4

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