Prozesse - Hamburg:Staatsanwalt fordert Sicherungsverwahrung für Bankräuber

Hamburg (dpa/lno) - Er soll nie wieder eine Bank überfallen können: Für den Schuss auf einen Bankangestellten und drei Überfälle auf Hamburger Sparkassen soll ein 70 Jahre alter Mann für zwölf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg. Der Oberstaatsanwalt beantragte zudem nach Ablauf der Strafe Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. "Ich halte es für möglich, dass er dann immer noch in der Lage ist, körperlich zumindest, Raubüberfälle zu begehen", sagte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke in seinem Plädoyer. Die Argumente sprächen dafür, dass weiterhin eine Gefahr von ihm ausgehen werde.

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Hamburg (dpa/lno) - Er soll nie wieder eine Bank überfallen können: Für den Schuss auf einen Bankangestellten und drei Überfälle auf Hamburger Sparkassen soll ein 70 Jahre alter Mann für zwölf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg. Der Oberstaatsanwalt beantragte zudem nach Ablauf der Strafe Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. "Ich halte es für möglich, dass er dann immer noch in der Lage ist, körperlich zumindest, Raubüberfälle zu begehen", sagte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke in seinem Plädoyer. Die Argumente sprächen dafür, dass weiterhin eine Gefahr von ihm ausgehen werde.

Der 70-Jährige habe die Überfälle 2011, 2017 und 2019 ohne Empathie für die Bankkunden und -Mitarbeiter geplant und durchgezogen, so Mahnke weiter. Dabei hatte der Mann rund 25 000 Euro erbeutet. Beim zweiten Überfall hatte der rüstige Senior einem Bankangestellten in den Bauch geschossen. Deshalb ist der Deutsche nicht nur wegen schweren Raubes, sondern auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Eine Tötungsabsicht hatte er vor Gericht immer wieder bestritten.

"Am Ende sagten Sie, Sie wollten ihn gar nicht treffen? Das ist doch ein Witz. Sie wollten in seine Richtung schießen und sie wollten ihn treffen", sagte Mahnke weiter. "Dass Sie den Tod in Kauf genommen haben, steht so sicher fest wie das Amen in der Kirche."

Zudem sei trotz seines Geständnisses von Reue nie die Rede gewesen. "Ich hab niemals den Satz gehört: "Es tut mir leid, ich werde es nie wieder tun." Obwohl es hier um Sicherungsverwahrung geht, ist dieser Satz niemals gefallen."

Sein Verteidiger sah das anders. Der Angeklagte sei nach dem Schuss ehrlich erschrocken gewesen, sagte Rechtsanwalt Johannes Rauwald in seinem Plädoyer. Die Erschütterung, das unwillkürliche Innehalten nach dem Schuss und die Wut über den Schuss seien echt gewesen. "Von einem bedingten Tötungsvorsatz kann deswegen hier keine Rede sein."

Nicht nur sei seinem Mandanten klar gewesen, dass die Verletzung eines Menschen bei einem seiner Raubzüge den Fahndungsdruck erhöhen würde. Er habe zudem nicht bemerkt, dass sich das Opfer kurz vor dem Schuss etwa 25 Zentimeter von der Stelle bewegt hatte. Der Angeklagte "ging deshalb davon aus, dass die von ihm gewählte Schusslinie frei war und der Schuss rechts an dem Angestellten vorbei geht." Rauwald forderte keine konkrete Strafe für seinen Mandanten.

Der Grauhaarige im schicken dunklen Anzug und mit Krawatte verfolgte das Plädoyer des Oberstaatsanwaltes mal süffisant, mal abschätzig lächelnd und schüttelte dabei immer wieder den Kopf. Seine Zwischenrufe schnitt die Vorsitzende Richterin stets scharf ab. Der Angeklagte wird am nächsten Prozesstag seine letzten Worte sprechen. Die Richterin geht davon aus, dass er den gesamten Tag dafür nutzen wird.

Bevor die Anwälte das Wort hatten, durfte der Angeklagte mehrere Schreiben an das Gericht verlesen. Darin beschwerte er sich in erster Linie über "Gefälligkeitsgutachten" und fühlte sich zudem durch das psychiatrische Gutachten völlig falsch beurteilt. Die diagnostizierten Anzeichen von Demenz sowie die narzisstische Persönlichkeitsstörung seien Schwachsinn, monierte er. "Wenn ich arrogant und überheblich wäre, würden mich Gefangene eher verachten als schätzen", so der 70-Jährige.

Außerdem hätten ihm schon Journalisten, Polizisten und Anwälte Intelligenz bescheinigt, betonte er immer wieder. Dennoch würde die Presse immer nur das Schlechte über ihn schreiben. Die mehrere Seiten langen Schreiben hatte er zuvor handschriftlich in seiner Zelle aufgesetzt und dafür auch Gesetzesbücher gewälzt, wie er vor Gericht mehrfach sagte. Während er seine Briefe verlas, vergewisserte er sich immer wieder mit einem Blick in den Zuschauerraum, dass ihm noch die volle Aufmerksamkeit des Publikums gewiss war.

Seit dem ersten Prozesstag hatte der 70-Jährige immer wieder den großen Auftritt gesucht. Ob vor den Fotografen mit Sonnenbrille oder während des Prozesses mit ausschweifenden Monologen, Rechtfertigungen und Zwischenrufen. Das Urteil soll voraussichtlich am 9. September gesprochen werden.

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