Prozesse - Hamburg:PKK-Funktionär verurteilt: Milde wegen türkischem Vorgehen

Bremen
Blick auf das Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Foto: Markus Scholz/dpa/Archiv (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa) - Ein Funktionär der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist am Donnerstag vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, stellte der Strafsenat nach Mitteilung eines Gerichtssprechers fest.

Der türkische Staatsangehörige war demnach von Juli 2018 bis Mai 2019 hauptamtlicher Kader der verbotenen Kurdenpartei in Bremen gewesen. Danach verantwortete er bis zu seiner Verhaftung am 6. Januar dieses Jahres die Aktivitäten der Organisation im Gebiet Salzgitter. Der Angeklagte habe Veranstaltungen und Spendenkampagnen organisiert, hieß es.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 43-Jährigen zudem vorgeworfen, er habe auf die Kandidatenaufstellung der Partei Die Linke vor der Bremer Bürgerschaftswahl vom 26. Mai 2019 Einfluss genommen. Er habe eine Kandidatin zum Rückzug bewegt, um die Wahlchancen eines von der PKK unterstützten Bewerbers zu verbessern. Dieser sei schließlich als Nachrücker ins Parlament eingezogen. Hierzu erklärte die Vorsitzende Richterin nach Angaben des Gerichtssprechers, dass es Bemühungen des Angeklagten gab, in die Listenplatzaufstellung einzugreifen. Ob diese Bemühungen erfolgreich waren und Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Landesparlaments hatten, habe der Strafsenat nicht festgestellt.

In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin deutlich, dass das Gericht die kurdischen Interessen, für die sich die PKK einsetze, und die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei durchaus sehe. Nur so erkläre sich die verhältnismäßig milde Strafe. Der Angeklagte war bereits 2016 vom Oberlandesgericht Celle zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Jenem Urteil zufolge war er schon 2013 PKK-Gebietsverantwortlicher in Oldenburg und dann bis zu seiner damaligen Festnahme am 21. Oktober 2015 in Hamburg gewesen. Nachdem er seine Strafe verbüßt habe, habe er seine Tätigkeit praktisch nahtlos fortgesetzt.

Mittel der PKK - etwa Anschläge auf das Leben x-beliebiger Menschen - könnten von einem Rechtsstaat nicht akzeptiert werden und seien deshalb auch nicht gerechtfertigt, betonte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und dabei argumentiert, der Widerstand gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen der türkischen Regierung sei legitim. Außerdem gebe es ein Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten beantragt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: