Prozesse - Hamburg:Äußerungen zum Corona-Ursprung: Gericht hört Argumente

Berlin
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa) - Im Streit zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger um Äußerungen zum Ursprung des Coronavirus hat das Landgericht Hamburg am Freitag Vertreter beider Seiten angehört. Die Kammer tendiere dazu, ihre einstweilige Verfügung vom 14. März gegen Wiesendanger zu bestätigen, erklärte der Vorsitzende Richter Florian Schwill zu Beginn der Verhandlung. Mit der auf Antrag von Drosten erlassenen Verfügung hatte das Gericht dem Hamburger Nanowissenschaftler untersagt, dem Berliner Virologen eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorzuwerfen.

Wiesendanger hatte den Vorwurf in einem Interview des Magazins "Cicero" erhoben, das am 2. Februar dieses Jahres unter der Überschrift erschienen war: "Stammt das Coronavirus aus dem Labor? - "Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt"". Dabei bezog sich Wiesendanger vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlicht hatten. Darin wiesen sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurück. Nach Erscheinen des Interviews in "Cicero" hatte Drosten Wiesendanger abgemahnt und die einstweilige Verfügung erwirkt.

Wiesendangers Anwalt, Lucas Brost, appellierte an das Gericht, die Tragweite der Diskussion zu berücksichtigen. "Das die Bevölkerung meistbewegende Thema der letzten zwei Jahre muss in maximaler Meinungsfreiheit diskutiert werden", sagte er. Wiesendanger selbst forderte den nicht anwesenden Drosten auf, er müsse erklären, auf welcher Grundlage er damals die Labortheorie habe ausschließen können. Drostens Anwalt Gernot Lehr versicherte, sein Mandant führe diese Diskussion in aller Breite. Lehrs Kollege Stephan Schuck erklärte, man müsse den Zeitpunkt des "Lancet"-Beitrags beachten. "Zwischenzeitlich hat sich Herr Drosten sehr ausgewogen geäußert." Das Gericht kündigte für den Nachmittag eine Entscheidung an.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-356174/3

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