Prozesse - Hamburg:Angreifer von jüdischem Studenten bleibt in Psychiatrie

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um den Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge hat das Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der 29-Jährige habe im Zustand der Schuldunfähigkeit einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas, am Freitag.

Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung stellte sie klar: "Es handelt sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens." Der Beschuldigte leide an einem religiösen Wahn, der sich gegen das Judentum richte. Die Tat könne als antisemitisch bezeichnet werden. Woher dieser Wahn stamme, habe das Gericht nicht klären können. Der 29-Jährige sei ein psychisch kranker Einzeltäter (Az.: 604 Ks 9/20).

Der in Kasachstan geborene Deutschen hatte nach Überzeugung der Kammer am 4. Oktober vergangenen Jahres einen jüdischen Studenten unvermittelt angegriffen. Er schlug den 26-Jährigen mit einem Kurzspaten seitlich von hinten an den Kopf. Der Student, der eine Kippa trug und zum Laubhüttenfest die Synagoge besuchen wollte, sei dabei nach einem rechtsmedizinischen Gutachten potenziell lebensgefährlich verletzt worden. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen und Empörung gesorgt.

Wegen der Befürchtung, dass der Prozess den Gesundheitszustand des Beschuldigten weiter verschlechtern könnte, wurde das Urteil in seiner Abwesenheit verkündet.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-594544/3

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