Prozesse - Hamburg:Ärztin bekommt bei Klage gegen Abtreibungsgegner wohl Recht

Abtreibung
Die Frauenärztin Kristina Hänel. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wird mit ihrer Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Internetseite "Babykaust" wohl in weiten Teilen Recht bekommen. Das erklärte die Kammer in dem Hamburger Zivilverfahren am Freitag, ein Urteil soll voraussichtlich am Montag verkündet werden. Die 64-Jährige wirft dem Mann vor, Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen des Holocausts zu vergleichen und sie dabei auch persönlich anzugreifen. Die Medizinerin ist bundesweit bekannt, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert.

Die Hamburger Kammer kündigte an, der Klage gegen den Abtreibungsgegner in den Punkten stattzugeben, in denen es im Wesentlichen um die Gleichsetzung eines Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust ging und dabei auch Hänel angegriffen wurde. Nur eine in der Klage genannte Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, bewertete das Gericht eher als zulässige Meinungsäußerung. Dabei ging es um Aussagen des Betreibers, an den Händen der Ärztin klebe Blut, weil sie wehrlose Kinder töte. Mit solchen Äußerungen müsse man in einer pluralistischen Gesellschaft leben, betonte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Schließlich nahm Hänel ihre Klage in diesem einen Punkt zurück.

Die speziellen Textpassagen und Bilder, um die vor Gericht gestritten wird, sind nach Auskunft eines Gerichtssprechers inzwischen nicht mehr auf der "Babykaust"-Seite zu finden. Hänel wird voraussichtlich eine Geldentschädigung - wie von ihr gefordert - in Höhe von 5000 Euro zugesprochen.

"So ein Prozess ist normalerweise nicht meine Art, es ist eigentlich die Art der Abtreibungsgegner mit Anzeigen zu arbeiten", sagte Hänel kurz vor Beginn des Verfahrens. "Aber in diesem Fall musste ich einfach eine Grenze ziehen." Im Gerichtssaal berichtete die 64-Jährige, dass der Betreiber der Internetseite sie seit langem verfolge. Es sei für sie schrecklich, wenn ihr Enkel lesen müsse, dass sie eine "Kindstöterin" sein solle.

Sie bekomme viele Hassbotschaften und habe Angst um ihr Leben - gerade seit dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. "Ich will einfach nur in Ruhe arbeiten und ich will nicht ermordet werden", sagte sie den Tränen nah. In dem Prozess, in dem die Ärztin nun gegen den Betreiber der Internetseite "Babykaust" klagt, konnte dessen Anwalt nicht gehört werden, weil er sich nicht wie abgesprochen per Video zuschaltete.

Im Dezember 2019 wurde Hänel in einem Berufungsprozess zu einer Geldstrafe von 2500 Euro wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a verurteilt. Das Landgericht Gießen sah es als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer Internetseite zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt hatte, strafbar machte. Hänel legte Revision ein und verfolgt ihr Ziel weiter, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Paragraf 219a verbietet unter anderem das öffentliche "Anbieten" oder "Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen "seines Vermögensvorteils wegen" oder in "grob anstößiger Weise". Im vorliegenden Fall ging es laut Gericht zwar um sachliche Informationen auch zu Risiken und möglichen Komplikationen von Abtreibungen. Doch das gehe über den erlaubten Rahmen hinaus. Bei der Reform erhielt der Paragraf 219a einen neuen Absatz, wonach Ärzte öffentlich informieren können, dass sie Abbrüche vornehmen. Für weitergehende Informationen müssen sie an andere Stellen verweisen. Das sei absurd und schaffe für die Ärzte keine Rechtssicherheit, hatte Hänel erklärt, die von Gegnern angezeigt worden war.

Der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, teilte mit, er sei Hänel sehr dankbar, dass sie die Klage gegen den Betreiber von "Babykaust" angestrengt habe. Die Art und Weise wie der Abtreibungsgegner seine Überzeugungen auf der Internetseite verkünde, sei nicht nur für Überlebende des Holocaust unerträglich, erklärte er.

Für die Ärztin Hänel ist klar, dass sie nicht aufgibt - auch wenn Abtreibungsgegner sie anfeinden. "Ich mache rechtmäßig Schwangerschaftsabbrüche, und es muss ja jemand da sein, der den Betroffenen die Hand reicht", betonte sie. "Ich kann es mit meinem Berufsethos nicht vereinbaren, Frauen einfach wieder Kurpfuschern auszusetzen."

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