Süddeutsche Zeitung

Prozesse - Greifswald:OVG: Bebauungsplan für Borner Holm unwirksam

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Greifswald/Born (dpa/mv) - Der Borner Holm, ein knapp 15 Hektar großes Landschaftsschutzgebiet am Bodden von Born auf dem Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen), darf vorerst nicht bebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald erklärte den Bebauungsplan für unwirksam. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte, waren die dort getroffenen Festsetzungen nicht mit den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes vereinbar. Zudem sei die notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung (Flora-Fauna-Habitat) nicht erfolgt. Das OVG habe damit im Wesentlichen die Entscheidung eines Eilverfahrens im Jahr 2017 bestätigt, sagte die Sprecherin.

Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen könnte jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsse. Gegen den Bebauungsplan der Gemeinde auf der geschützten Boddenwiese hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt. Auf dieser sollten ursprünglich 54 Ferienhäuser und ein Hotel entstehen.

Die BUND-Landesgeschäftsführerin von MV, Corinna Cwielag, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. "Das ist ein gutes Urteil für alle Bebauungspläne, die sich in geschützte Naturräume erstrecken sollen", sagte Cwielag der Deutschen Presse-Agentur. Überall stünden die Naturräume unter einem hohen Bebauungsdruck. Beim Borner Holm käme noch hinzu, dass bei einer möglichen Neuplanung auch der Hochwasserschutz beachtet werden müsse. "Aus meiner Sicht ist die Bebauung des Borner Holms für immer tabu", sagte Cwielag.

Der Borner Bürgermeister, Gerd Scharmberg (FDP), zeigte sich verärgert über die lange Dauer des Verfahrens. Seit 2012 sei am Bebauungsplan gearbeitet worden, der 2017 in einer Eilentscheidung gekippt worden sei. Nun habe im Hauptsacheverfahren fünf Jahre später das Gericht nichts wesentlich anderes gesagt. Für ihn sei das Thema Bebauung des Borner Holms nicht vom Tisch. Er werde kommende Woche die Gemeindevertretung über das Urteil informieren. Dabei komme nicht nur die Bebauung beispielsweise mit Ferienhäusern in Betracht. "Das Spektrum ist groß", sagte Scharmberg. Auch die Erzeugung von erneuerbare Energie sei möglich.

© dpa-infocom, dpa:220510-99-230342/3

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220510-99-230342
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal