Prozesse - Gießen:Woolrec-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen

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Gießen (dpa/lhe) - Sieben Jahre nach der Schließung der umstrittenen Mineralfaserfirma Woolrec hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen gegen den ehemaligen Geschäftsführer und einen Gutachter gefordert. Wegen vorsätzlich unerlaubten Umgangs mit Abfällen solle der frühere Geschäftsführer 21 000 Euro (600 Tagessätze zu 35 Euro) zahlen, beantragte die Anklagebehörde am Mittwoch im Gießener Landgericht. Der Gutachter solle wegen Beihilfe zu einer Strafe von 58 500 Euro verurteilt werden. Die Summe ergibt sich aus 390 Tagessätzen mal 150 Euro.

Die Anwälte der beiden Angeklagten forderten Freisprüche und kritisierten die Arbeit des Regierungspräsidiums (RP) in Gießen als Aufsichtsbehörde. "Es war informiert und wusste, was Sache ist. Es gab keine Täuschung", sagte der Verteidiger des Gutachters. Eine Umweltgefährdung habe es nie gegeben. Das Urteil soll am 24. Oktober verkündet werden. Beide Männer sind nicht vorbestraft; angeklagt wurden sie wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen in einem besonders schweren Fall.

Die Firma Woolrec im mittelhessischen Braunfels war nach einem heftigen Streit um eine mögliche Schadstoffbelastung durch die Verarbeitung gefährlicher künstlicher Mineralfasern von den Behörden im Herbst 2012 stillgelegt worden. Laut Anklage soll das Unternehmen sich bei der Herstellung eines Faser-Produktes nicht an Behörden-Auflagen gehalten, der Gutachter das Produkt jedoch regelmäßig abgesegnet haben.

Der Prozess hatte Anfang 2018 begonnen, das Gericht hatte zahlreiche Zeugen und Sachverständige befragt. Der ehemalige Geschäftsführer äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Der Gutachter bestritt am letzten Tag der Beweisaufnahme seine Schuld.

Im Streit um Woolrec hatten die Anwohner dem RP wiederholt Untätigkeit vorgeworfen, was die Behörde stets zurückgewiesen hatte. Das Firmengelände und die Umgebung waren mehrfach auf mögliche Schadstoffe hin untersucht worden, mit teils unterschiedlicher Bewertung der Messergebnisse.

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