Prozesse:Gericht weist Klage der Eltern nach Tod auf der "Gorch Fock" ab

Münster (dpa) - Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der "Gorch Fock" hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Nach einem rund zwölfstündigen Prozesstag sah es das Gericht am Abend als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten.

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Münster (dpa) - Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der "Gorch Fock" hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Nach einem rund zwölfstündigen Prozesstag sah es das Gericht am Abend als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten.

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