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Prozesse:Gericht weist Entschädigungs-Klage nach Tod auf der «Gorch Fock» ab

Münster (dpa) - Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der "Gorch Fock" hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten. Die Kadettin war im September 2008 bei einer Nachtwache über Bord gegangen.

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Münster (dpa) - Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der „Gorch Fock“ hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter „besonders lebensgefährlichen“ Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten. Die Kadettin war im September 2008 bei einer Nachtwache über Bord gegangen.

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